Sitzung: 16.11.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/0986/2016
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite
Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (4
Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Rh Bannöhr verliest
die o.g. Regularien und bittet um Vorschläge.
Rh Hanke schlägt
die Wiederwahl des bisherigen Bürgermeisters Torsten Schulz vor.
Es werden keine
weiteren Vorschläge gemacht. Eine geheime Wahl wird nicht beantragt.
Es findet eine
offene Abstimmung statt.
Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (seiner
eigenen) wird Herr Torsten Schulz erneut zum Bürgermeister der Gemeinde Damnatz
gewählt.
Er erklärt, dass er
die Wahl annimmt.
Bgm Schulz bedankt
sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er hält kurz Rückblick auf die
letzten 5 Jahre, in denen er viele seiner Vorsätze erreichen konnte. Er
bestätigt, dass dies nicht zuletzt auch der konstruktiven Zusammenarbeit des
gesamten Rates zu verdanken ist.
Für die kommende
Zeit wünscht er sich weiterhin einen offenen und ehrlichen Umgang miteinander
und eine ebenso vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Beschluss: