Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Wurde auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (4 Stimmen) erhalten hat.

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

 

Rh Bannöhr verliest die o.g. Regularien und bittet um Vorschläge.

 

Rh Hanke schlägt die Wiederwahl des bisherigen Bürgermeisters Torsten Schulz vor.

 

Es werden keine weiteren Vorschläge gemacht. Eine geheime Wahl wird nicht beantragt.

Es findet eine offene Abstimmung statt.

 

Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (seiner eigenen) wird Herr Torsten Schulz erneut zum Bürgermeister der Gemeinde Damnatz gewählt.

 

Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Bgm Schulz bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er hält kurz Rückblick auf die letzten 5 Jahre, in denen er viele seiner Vorsätze erreichen konnte. Er bestätigt, dass dies nicht zuletzt auch der konstruktiven Zusammenarbeit des gesamten Rates zu verdanken ist.

Für die kommende Zeit wünscht er sich weiterhin einen offenen und ehrlichen Umgang miteinander und eine ebenso vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 


Beschluss: