Sitzung: 16.11.2016 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 11/0983/2016
Der Rat der
Gemeinde Damnatz hat in seiner Sitzung vom 14.11.2011 gemäß § 69 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur Beschlussfassung
einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien weitergelten
können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Rh Bannöhr
erläutert den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Damnatz vom 14.11.2011 behält
Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.