Sitzung: 14.11.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/1066/2016
Nimmt die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der
Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit
dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde
mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter)
durch Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Bgm Deegen schlägt
vor, dass mit dieser Aufgabe ebenfalls stellv. Bgm Wede beauftragt werden
sollte.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Stellv. Bgm
Hans-Peter Wede wird mit der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin
beauftragt.
Bgm Deegen beruft
stellv. Bgm Wede für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Stellv. Bgm Wede
legt den Amtseid ab. Ihm wird die Ernennungsurkunde ausgehändigt.