Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Da es seitens des Rates keine gegenteiligen Argumente gibt, fasst der Rat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.