Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß §§ 60 und 103 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom bisherigen Bürgermeister verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bgm Deegen verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet alle Ratsmitglieder per Handschlag.

Im Anschluss wird sie selbst durch Rh Wede per Handschlag verpflichtet.