Sitzung: 14.11.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/1057/2016
Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß §§ 60 und 103
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom bisherigen Bürgermeister
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bgm Deegen verliest
die Pflichtenbelehrung und verpflichtet alle Ratsmitglieder per Handschlag.
Im Anschluss wird
sie selbst durch Rh Wede per Handschlag verpflichtet.