Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Lt. Betriebsführungsvertrag zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Gemeinde Göhrde als Einrichtungsträger des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ ist ein Kuratorium zu bilden, welches beratend

und unterstützend wesentliche Fragen und Entscheidungen, die zum Betrieb der Einrichtung gehören,

fällt.

 

Im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ stehen der Gemeinde Göhrde als Trägerin der Kindertagesstätte drei Sitze zu. Der Rat besetzt die 3 Sitze für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.

 

Die Sitzverteilung erfolgt gem. § 71 Abs. 6 NKomVG in Verbindung mit § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

 

Die Sitzverteilung und personelle Besetzung hat der Rat durch Beschluss festzustellen.

 

Rh Fürch schlägt Bgm Stegemann vor.

Rh Goebel schlägt Rh Stallbohm vor.

Rh Scherlies schlägt Rh Mellmann vor.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Die drei Sitze im Kuratorium des Kindergartens „Göhrder Wichtel“ werden wie folgt besetzt:

1.)    Bgm Thomas Stegemann

2.)    Rh Markus Stallbohm

3.)    Rh Ulrich Mellmann