Sitzung: 17.11.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/1091/2016
Sachverhalt:
Nimmt die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der
Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit
dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde
mit der allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter)
durch Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin/der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Beschluss:
Stellv. Bgm Goebel
wird mit der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters beauftragt und für die
Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.