Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt zwei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister zu wählen. 9 Ja-Stimmen

 

1.)    Zur stellv. Bürgermeisterin wird Rosalinde Klappstein gewählt. 7 Stimmen

2.)    Zum stellv. Bürgermeister wird Christof Goebel gewählt. 7 Stimmen