Sitzung: 17.11.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/1086/2016
Sachverhalt:
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite
Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6
Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Rh Stallbohm
schlägt Rh Thomas Stegemann für das Amt des Bürgermeisters vor.
Rh Scherlies teilt
mit, dass die Gruppe GLW und SPD diesen Vorschlag sehr begrüßen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde stimmt schriftlich über die Wahl des Bürgermeisters ab und
fasst folgenden
Beschluss:
Thomas Stegemann
wird zum Bürgermeister der Gemeinde Göhrde gewählt.
Rh Stegemann nimmt
die Wahl freudig an und bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern für ihr
Vertrauen. Er hofft auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle der gesamten
Gemeinde.
Rf Klappstein
übergibt die Leitung der Sitzung an den wiedergewählten Bgm Stegemann.