Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Rh Goebel beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Rh Scherlies teilt mit, dass die Gruppe GLW und SPD die Bildung eines Verwaltungsausschusses für sinnvoll erachtet, die Bildung eines Verwaltungsausschusses hat sich in anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue bewährt.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Antrag Rh Goebel:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.