Sitzung: 17.11.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 11/1085/2016
Sachverhalt:
Vor der Wahl der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung
beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu
bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).
In der vergangenen
Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines
Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese
Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Rh Goebel beantragt
Abstimmung nach Vorlage.
Rh Scherlies teilt
mit, dass die Gruppe GLW und SPD die Bildung eines Verwaltungsausschusses für
sinnvoll erachtet, die Bildung eines Verwaltungsausschusses hat sich in anderen
Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue bewährt.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Antrag Rh Goebel:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet.