Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Gemäß § 57 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

Wird ein Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.

 

Die Ratsmitglieder machen folgende Mitteilungen:

Christof Goebel (CDU), Rosalinde Klappstein (FDP) und Joachim Niebuhr (FDP) bilden eine Gruppe. Die Gruppensprecher sind gleichberechtigt Rh Goebel und Rf Klappstein.

 

Klaus Scherlies (GLW) und Ulrich Mellmann (SPD) bilden eine Gruppe.

Der Gruppensprecher ist Rh Scherlies.

 

Der Fraktionssprecher für die UWG ist Rh Stegemann, der stellv. Sprecher ist Rh Stallbohm.

Die Fraktionssprecherin für die FDP ist Rf Klappstein.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde nimmt dies zur Kenntnis.