Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr
Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Wird ein
Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die
mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um
eine Proberechnung für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu
können, ist es daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des
Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.
Die Ratsmitglieder
machen folgende Mitteilungen:
Christof Goebel
(CDU), Rosalinde Klappstein (FDP) und Joachim Niebuhr (FDP) bilden eine Gruppe.
Die Gruppensprecher sind gleichberechtigt Rh Goebel und Rf Klappstein.
Klaus Scherlies
(GLW) und Ulrich Mellmann (SPD) bilden eine Gruppe.
Der
Gruppensprecher ist Rh Scherlies.
Der
Fraktionssprecher für die UWG ist Rh Stegemann, der stellv. Sprecher ist Rh
Stallbohm.
Die
Fraktionssprecherin für die FDP ist Rf Klappstein.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde nimmt dies zur Kenntnis.