Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß §§ 60 und 103 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom bisherigen Bürgermeister verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bgm Stegemann verpflichtet alle Ratsmitglieder per Handschlag.