Sachverhalt:
Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß §§ 60 und 103
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom bisherigen Bürgermeister
verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bgm Stegemann
verpflichtet alle Ratsmitglieder per Handschlag.