Sitzung: 08.11.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/1036/2016
Aus der Mitte der
Ratsmitglieder kann der Rat gemäß § 71 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse bilden. Es ist der
Entscheidung des Rates überlassen, ob und gegebenenfalls welche „freiwilligen“
Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele
Mitglieder (Ratsmitglieder sowie evtl. „andere Personen“ = beratende Mitglieder)
ihnen angehören sollen.
Die Sitzverteilung
auf Fraktionen und Gruppen sowie die evtl. „anderen Personen“ erfolgt gemäß §
71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.
Sollen
Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so
ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind
die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“
entfallenden Sitze zu ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht die/der
Ratsvorsitzende die Lose.
Die Fraktionen und
Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „anderen Personen“, für
die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“
Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.
Fraktionen und
Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen
ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den
Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose
Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes
Mitglied zu werden.
Die Vertretung der
Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende
Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter
benannt werden.
Der Schulausschuss
ist ein gesetzlicher Ausschuss gemäß § 110 Nieders. Schulgesetz in Verbindung
mit § 73 NKomVG. Er besteht aus Ratsmitgliedern (beratende Mitglieder nach § 71
Abs. 7 NKomVG sind nicht zulässig) und aus stimmberechtigten Eltern- und
Lehrervertretern. Dem Schulausschuss gehörten bisher je vier Lehrer- und
Elternvertreter an. Die Anzahl dieser Vertreter bestimmt der Rat.
Ratsmitglieder müssen in der Mehrheit sein.
Danach wird die
Wahl nach schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und die namentliche
Benennung in einer der nächsten Ratssitzungen durch Beschluss festgestellt.
Samtgemeinden, die
Aufgaben der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der
Förderung der Jugendverbände und der Förderung der Kindertageseinrichtungen
wahrnehmen, haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als
Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden. Diesem Pflichtausschuss müssen
neben Ratsmitgliedern (davon sollen die Hälfte Frauen sein) als beratende
Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der Samtgemeinde aktiv
wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Am
20.10.2016 wurden diese aufgefordert bis zum 31.10.2016 entsprechende
Vorschläge einzureichen.
Zu beachten ist,
dass mindestens je ein beratendes Mitglied aus den Aufgabenbereichen
„Jugendarbeit“ und „Kindertagesbetreuung“ kommen soll.
Der Rat muss für
die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss
angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch
Ratsmitglieder sein.
Dieser
Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z. B. Soziales,
Sport, Kultur wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger
Ausschuss. Für den Bereich des freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch weitere
beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.
In der vergangenen
Wahlperiode wurde der Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration,
Bildung und Büchereien gebildet. Diesem gehörten 3 beratende Pflichtmitglieder
für Jugend und 1 beratendes Mitglied für Senioren an.
Da die Samtgemeinde wenig bis keinen Beratungsbedarf im
Bereich Soziales (Aufgabe des Landkreises) hat, hat sich der Ausschuss nicht
mit seniorenrelevanten Aufgaben befasst. Aus diesem Grund sollte überlegt
werden, ob ein Seniorenvertreter in einem anderen Ausschuss beratend tätig
werden sollte.
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
ist ein weiterer Pflichtausschuss. Die Bildung dieser Werksausschüsse ist gemäß
§ 140 Abs. 2 NKomVG zwingend vorgeschrieben. Es gelten hierfür die Bestimmungen
der Eigenbetriebsverordnung, der jeweiligen Betriebssatzung und der §§ 71 bis
73 NKomVG.
Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu
benennen.
In der vergangenen
Wahlperiode wurden folgende Fachausschüsse mit jeweils 9 stimmberechtigten
Mitgliedern gebildet:
- Ausschuss
für Schulen und Sportstätten
- Ausschuss
für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
- Betriebsausschuss
Kommunale Dienste
- Ausschuss
für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus
- Ausschuss
für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie
- Brandschutzausschuss
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5
NKomVG durch Beschluss festzustellen.
Seitens der UWG
wird beantragt, dass die o.g. Ausschüsse wie bisher beibehalten werden.
Die Anzahl der
Ausschussmitglieder im Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie
sollte 10 betragen. Als Begründung wird genannt, dass die Samtgemeinde
Elbtalaue 10 Mitgliedsstädte und –gemeinden hat. Die Fraktionen könnten intern
hierfür Regelungen finden. Bei allen übrigen Ausschüssen soll die Anzahl der
Ausschussmitglieder bei 9 bleiben.
Die Ausschüsse
werden wie folgt benannt und namentlich besetzt:
Ausschuss für
Schulen und Sportstätten (SuSE)
Rh August
Mattiesch CDU
Rf Uta
Zeutschler CDU
Rh Guido Walter UWG/FDP
stellv. SgBgm
Herbert Hanke UWG/FDP
Rh Christian
Zühlke SPD
Rf Rosmarie
Geuder B90/Grüne
Rh Herbert
Schaper-Biemann SOLi
stellv. RV
Jürgen Thiele Bürgerliste
Rh Reinhard
Wudke AfD
Zusätzlich 4
Eltern- und 4 Lehrervertreter.
Ausschuss für
Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien (JBSME)
Rh August
Mattiesch CDU
Rf Uta
Zeutschler CDU
Rf Margret
Deegen UWG/FDP
Rh Thomas
Stegemann UWG/FDP
Rh Klaus-Peter
Dehde SPD
Rf Rosmarie
Geuder B90/Grüne
Rh Herbert
Schaper-Biemann SOLi
stellv. RV
Jürgen Thiele Bürgerliste
Rh Friedrich von
Gottberg AfD
Zusätzlich
beratende Mitglieder – benannt wurden:
Herr Thomas
Pieterek – Paritätischer Wohlfahrtsverband
Herr Kai
Christiansen – DRK-Kreisverband
Frau Martina
Sievers – VSE Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen
Betriebsausschuss
Kommunale Dienste (BKDE)
Rh Hartmut
Ringel Vertr:
Rh August Mattiesch CDU
stellv. SgBgm
Joachim Flindt Vertr:
stellv. RV Jörg-Heinrich Siemke CDU
Rh Hans-Werner
Zachow Vertr: Rh Thomas Stegemann
UWG/FDP
Rh Holger
Mertins Vertr:
Rh Christoph Frhr.v.d. Bussche UWG/FDP
Rh Henning
Bodendieck Vertr:
Rh Christian Zühlke SPD
Rh Michael
Zuther Vertr:
Rh Frank Löter B90/Grüne
Rh Herbert
Schaper-Biemann Vertr:
Rf Heidi Unterste-Wilms SOLi
Rh Alwin Beutler Vertr: stellv.
RV Jürgen Thiele Bürgerliste
Rh Friedrich von
Gottberg Vertr: Reinhard
Wudke AfD
Ausschuss für
interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus
(AIZE)
Rh Holger
Hildebrandt CDU
Rh August
Mattiesch CDU
RV Udo Sperling UWG/FDP
Rh Guido Walter UWG/FDP
Rh Christian
Zühlke SPD
Rh Reinhard
Siebolds B90/Grüne
Rf Heidi
Unterste-Wilms SOLi
stellv. RV Jürgen
Thiele Bürgerliste
Rh Reinhard
Wudke AfD
Ausschuss für
Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie (BÖVEE)
Vor der
Besetzung dieses Ausschusses erklärt Frau Bombeck die Regularien. Bei der
Besetzung mit 10 Ausschussmitgliedern entfallen nach Berechnung folgende Sitze:
CDU 3, Gruppe UWG/FDP 3, SPD 1,
B90/Grüne 1, SOLi 1
Ein weiterer
Sitz ist durch Losentscheid zwischen Bürgerliste und AfD zu ermitteln.
Die Bürgerliste
gibt bekannt, dass sie auf den Sitz verzichtet. Somit geht dieser an die AfD. Die
Bürgerliste erhält ein Grundmandat.
stellv. RV
Jörg-Heinrich Siemke CDU
stellv. SgBgm
Joachim Flindt CDU
Rh Jörg Gleitze CDU
Rh Christoph
Frhr.v.d.Bussche UWG/FDP
Rf Margret
Deegen UWG/FDP
Rh Heinz Schulz UWG/FDP
stellv. SgBgm
Uwe Beckmann SPD
Rh Reinhard
Siebolds B90/Grüne
Rh Kurt Herzog SOLi
Rh Reinhard
Wudke AfD
Grundmandat
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Brandschutzausschuss
(BSAE)
Rh Horst Harms CDU
Rh Jörg Gleitze CDU
RV Udo Sperling UWG/FDP
Rh Thomas
Stegemann UWG/FDP
stellv. RV
Ingrid Neumann SPD
Rh Frank Löter B90/Grüne
Rf Heidi
Unterste-Wilms SOLi
Rh Alwin Beutler Bürgerliste
Rh Friedrich von
Gottberg AfD
Rh Schneeberg
verlässt die Sitzung um 19:45 Uhr.
Es sind noch 33
stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Beschluss:
Die benannten
Ausschüsse mit der Anzahl der Ausschussmitglieder sowie der namentlichen
Nennung der Ausschussmitglieder und der Vertreter werden festgestellt.