Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Aus der Mitte der Ratsmitglieder kann der Rat gemäß § 71 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse bilden. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, ob und gegebenenfalls welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder (Ratsmitglieder sowie evtl. „andere Personen“ = beratende Mitglieder) ihnen angehören sollen.

 

Die Sitzverteilung auf Fraktionen und Gruppen sowie die evtl. „anderen Personen“ erfolgt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

 

Sollen Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“ entfallenden Sitze zu ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht die/der Ratsvorsitzende die Lose.

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „anderen Personen“, für die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“ Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.

 

Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.

 

Der Schulausschuss ist ein gesetzlicher Ausschuss gemäß § 110 Nieders. Schulgesetz in Verbindung mit § 73 NKomVG. Er besteht aus Ratsmitgliedern (beratende Mitglieder nach § 71 Abs. 7 NKomVG sind nicht zulässig) und aus stimmberechtigten Eltern- und Lehrervertretern. Dem Schulausschuss gehörten bisher je vier Lehrer- und Elternvertreter an. Die Anzahl dieser Vertreter bestimmt der Rat. Ratsmitglieder müssen in der Mehrheit sein.

Danach wird die Wahl nach schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt und die namentliche Benennung in einer der nächsten Ratssitzungen durch Beschluss festgestellt.

 

Samtgemeinden, die Aufgaben der Jugendhilfe auf den Gebieten der Jugendarbeit einschließlich der Förderung der Jugendverbände und der Förderung der Kindertageseinrichtungen wahrnehmen, haben gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für diesen Aufgabenbereich einen Jugendausschuss als Pflichtausschuss nach § 73 NKomVG zu bilden. Diesem Pflichtausschuss müssen neben Ratsmitgliedern (davon sollen die Hälfte Frauen sein) als beratende Mitglieder Personen angehören, die von den im Bereich der Samtgemeinde aktiv wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Am 20.10.2016 wurden diese aufgefordert bis zum 31.10.2016 entsprechende Vorschläge einzureichen.

Zu beachten ist, dass mindestens je ein beratendes Mitglied aus den Aufgabenbereichen „Jugendarbeit“ und „Kindertagesbetreuung“ kommen soll.

Der Rat muss für die Dauer der Wahlperiode festlegen, wie viele Mitglieder dem Jugendausschuss angehören sollen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsmitglieder sein.

Dieser Fachausschuss kann auch weitere freiwillige Aufgabenbereiche, z. B. Soziales, Sport, Kultur wahrnehmen; er ist daher sowohl Pflicht- als auch freiwilliger Ausschuss. Für den Bereich des freiwilligen Ausschusses dürfen ihm auch weitere beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG angehören.

In der vergangenen Wahlperiode wurde der Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien gebildet. Diesem gehörten 3 beratende Pflichtmitglieder für Jugend und 1 beratendes Mitglied für Senioren an.

Da die Samtgemeinde wenig bis keinen Beratungsbedarf im Bereich Soziales (Aufgabe des Landkreises) hat, hat sich der Ausschuss nicht mit seniorenrelevanten Aufgaben befasst. Aus diesem Grund sollte überlegt werden, ob ein Seniorenvertreter in einem anderen Ausschuss beratend tätig werden sollte.

 

Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste ist ein weiterer Pflichtausschuss. Die Bildung dieser Werksausschüsse ist gemäß § 140 Abs. 2 NKomVG zwingend vorgeschrieben. Es gelten hierfür die Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung, der jeweiligen Betriebssatzung und der §§ 71 bis 73 NKomVG.

Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu benennen.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Fachausschüsse mit jeweils 9 stimmberechtigten Mitgliedern gebildet:

 

  • Ausschuss für Schulen und Sportstätten
  • Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien
  • Betriebsausschuss Kommunale Dienste
  • Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus
  • Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie
  • Brandschutzausschuss

 

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

 

Seitens der UWG wird beantragt, dass die o.g. Ausschüsse wie bisher beibehalten werden.

Die Anzahl der Ausschussmitglieder im Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie sollte 10 betragen. Als Begründung wird genannt, dass die Samtgemeinde Elbtalaue 10 Mitgliedsstädte und –gemeinden hat. Die Fraktionen könnten intern hierfür Regelungen finden. Bei allen übrigen Ausschüssen soll die Anzahl der Ausschussmitglieder bei 9 bleiben.

 

Die Ausschüsse werden wie folgt benannt und namentlich besetzt:

 

Ausschuss für Schulen und Sportstätten (SuSE)

 

Rh August Mattiesch                         CDU

Rf Uta Zeutschler                              CDU

Rh Guido Walter                                UWG/FDP

stellv. SgBgm Herbert Hanke                       UWG/FDP

Rh Christian Zühlke                           SPD

Rf Rosmarie Geuder                         B90/Grüne

Rh Herbert Schaper-Biemann                      SOLi

stellv. RV Jürgen Thiele                                Bürgerliste

Rh Reinhard Wudke                          AfD

 

Zusätzlich 4 Eltern- und 4 Lehrervertreter.

 

 

Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien (JBSME)

 

Rh August Mattiesch                         CDU

Rf Uta Zeutschler                              CDU

Rf Margret Deegen                           UWG/FDP

Rh Thomas Stegemann                                UWG/FDP

Rh Klaus-Peter Dehde                                  SPD

Rf Rosmarie Geuder                         B90/Grüne

Rh Herbert Schaper-Biemann                      SOLi

stellv. RV Jürgen Thiele                                Bürgerliste

Rh Friedrich von Gottberg                 AfD

 

Zusätzlich beratende Mitglieder – benannt wurden:

Herr Thomas Pieterek – Paritätischer Wohlfahrtsverband

Herr Kai Christiansen – DRK-Kreisverband

Frau Martina Sievers – VSE Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen

 

 

Betriebsausschuss Kommunale Dienste (BKDE)

 

Rh Hartmut Ringel                             Vertr: Rh August Mattiesch                           CDU

stellv. SgBgm Joachim Flindt                       Vertr: stellv. RV Jörg-Heinrich Siemke                    CDU

Rh Hans-Werner Zachow                  Vertr: Rh Thomas Stegemann                              UWG/FDP

Rh Holger Mertins                             Vertr: Rh Christoph Frhr.v.d. Bussche                  UWG/FDP

Rh Henning Bodendieck                               Vertr: Rh Christian Zühlke                             SPD

Rh Michael Zuther                             Vertr: Rh Frank Löter                                B90/Grüne

Rh Herbert Schaper-Biemann                      Vertr: Rf Heidi Unterste-Wilms                                 SOLi

Rh Alwin Beutler                                Vertr: stellv. RV Jürgen Thiele                              Bürgerliste

Rh Friedrich von Gottberg                 Vertr: Reinhard Wudke                                             AfD

 

 

Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus (AIZE)

 

Rh Holger Hildebrandt                                   CDU

Rh August Mattiesch                         CDU

RV Udo Sperling                                UWG/FDP

Rh Guido Walter                                UWG/FDP

Rh Christian Zühlke                           SPD

Rh Reinhard Siebolds                                   B90/Grüne

Rf Heidi Unterste-Wilms                               SOLi

stellv. RV Jürgen Thiele                                Bürgerliste

Rh Reinhard Wudke                          AfD

 

 

Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie (BÖVEE)

 

Vor der Besetzung dieses Ausschusses erklärt Frau Bombeck die Regularien. Bei der Besetzung mit 10 Ausschussmitgliedern entfallen nach Berechnung folgende Sitze:

CDU    3, Gruppe UWG/FDP            3, SPD            1, B90/Grüne  1, SOLi                       1

Ein weiterer Sitz ist durch Losentscheid zwischen Bürgerliste und AfD zu ermitteln.

 

Die Bürgerliste gibt bekannt, dass sie auf den Sitz verzichtet. Somit geht dieser an die AfD. Die Bürgerliste erhält ein Grundmandat.

 

 

stellv. RV Jörg-Heinrich Siemke                   CDU

stellv. SgBgm Joachim Flindt                       CDU

Rh Jörg Gleitze                                             CDU

Rh Christoph Frhr.v.d.Bussche                     UWG/FDP

Rf Margret Deegen                           UWG/FDP

Rh Heinz Schulz                                UWG/FDP

stellv. SgBgm Uwe Beckmann                     SPD

Rh Reinhard Siebolds                                   B90/Grüne

Rh Kurt Herzog                                             SOLi

Rh Reinhard Wudke                          AfD

 

Grundmandat

Rh Alwin Beutler                                Bürgerliste

 

 

Brandschutzausschuss (BSAE)

 

Rh Horst Harms                                            CDU

Rh Jörg Gleitze                                             CDU

RV Udo Sperling                                UWG/FDP

Rh Thomas Stegemann                                UWG/FDP

stellv. RV Ingrid Neumann                SPD

Rh Frank Löter                                              B90/Grüne

Rf Heidi Unterste-Wilms                               SOLi

Rh Alwin Beutler                                Bürgerliste

Rh Friedrich von Gottberg                 AfD

 

 

 

Rh Schneeberg verlässt die Sitzung um 19:45 Uhr.

Es sind noch 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

 


Beschluss:

Die benannten Ausschüsse mit der Anzahl der Ausschussmitglieder sowie der namentlichen Nennung der Ausschussmitglieder und der Vertreter werden festgestellt.