Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2

Gemäß § 81 Abs. 2 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen/ Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters, Sie vertreten ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Samtgemeindeausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitungen der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses, der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihrer Pflichtenbelehrung. Die Vertreterinnen und Vertreter führen die Bezeichnung „stellvertretende Samtgemeindebürgermeisterin“ oder „stellvertretender Samtgemeindebürgermeister“.

 

RV Sperling bittet entsprechende Vorschläge zu machen.

 

Rh Siemke schlägt seitens der CDU-Fraktion Rh Joachim Flindt vor.

Rh Schulz schlägt seitens der UWG-Fraktion Rh Herbert Hanke vor.

Rf Neumann schlägt seitens der SPD-Fraktion Rh Uwe Beckmann vor.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Rh Joachim Flindt wird zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  32     Enthaltung  2

 

b)      Rh Herbert Hanke wird zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  32     Enthaltung  2

 

c)       Rh Uwe Beckmann wird zum stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  31     Enthaltung  3

 

 

Alle gewählten Stellvertreter erklären, dass sie die Wahl annehmen.