Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter (§ 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz). Sofern es unter den Vertretern eine Reihenfolge geben soll, ist diese zu bestimmen. Wird keine Rangfolge festgelegt, sind die Vertreterinnen/Vertreter in ihrer Funktion gleichberechtigt.

 

RV Sperling erläutert, dass es bisher 3 Stellvertreter gab, die in ihrer Rangfolge gleichberechtigt waren. Da es keinen Antrag auf Änderung gibt, lässt er über die Beibehaltung der bisherigen Regelungen abstimmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Es werden drei Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  32     Enthaltung  2

 

b)      Die gewählten Stellvertreter agieren gleichberechtigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  34