Sitzung: 08.11.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/1033/2016
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche
Stellvertreterinnen/Stellvertreter (§ 81 Abs. 2 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz). Sofern es unter den Vertretern eine Reihenfolge
geben soll, ist diese zu bestimmen. Wird keine Rangfolge festgelegt, sind die
Vertreterinnen/Vertreter in ihrer Funktion gleichberechtigt.
RV Sperling erläutert,
dass es bisher 3 Stellvertreter gab, die in ihrer Rangfolge gleichberechtigt
waren. Da es keinen Antrag auf Änderung gibt, lässt er über die Beibehaltung
der bisherigen Regelungen abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Es werden drei Stellvertreter des
Samtgemeindebürgermeisters gewählt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 32 Enthaltung 2
b) Die gewählten Stellvertreter agieren
gleichberechtigt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 34