Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Samtgemeindeausschuss besteht gemäß § 74 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus dem Samtgemeindebürgermeister, den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Daneben gehört der gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 NKomVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue der 1. Samtgemeinderat dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme an.

Die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der ersten Sitzung bestimmt.

Die Verteilung der Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer.

Für jede Beigeordnete/jeden Beigeordneten, die oder der dem Samtgemeindeausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Samtgemeindeausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin/zweiter Vertreter bestimmt werden.

Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des Samtgemeindeausschusses ist vom Rat durch Beschluss festzustellen.

 

Fachdienstleiterin Bombeck erläutert die gesetzlichen Bestimmungen.

Aufgrund der Berechnung entfallen auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze:

CDU       2, Gruppe UWG/FDP     2, SPD   1, B90/Grüne    1, SOLi                  1,

Ein weiterer Sitz entfällt auf die Bürgerliste oder die AfD. Dieses ist durch Losverfahren zu ermitteln, es sei denn es wird seitens einer Fraktion auf den Sitz verzichtet. Die nichtvertretene Fraktion wird daraus resultierend ein Grundmandat erhalten.

 

Rh von Gottberg erklärt für die AfD-Fraktion den Verzicht auf einen Sitz. Somit entfällt dieser Sitz auf die Bürgerliste.

 

Die namentliche Besetzung wird wie folgt festgelegt:

 

Beigeordnete:                                                 Vertreter:

 

CDU               Joachim Flindt                                               Jörg-Heinrich Siemke

August Mattiesch                              Holger Hildebrandt

 

UWG/FDP      Heinz Schulz                                      Udo Sperling

Herbert Hanke                                              Holger Mertins

 

SPD                Uwe Beckmann                                            Henning Bodendieck

Christian Zühlke

 

B90/Grüne      Reinhard Siebolds                             Rosmarie Geuder

 

SOLi               Kurt Herzog                                       Herbert Schaper-Biemann

Heidi Unterste-Wilms

Bürgerliste      JürgenThiele                                      Alwin Beutler

 

 

Grundmandat:

 

Reinhard Wudke                                                       Friedrich von Gottberg          

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung wird festgestellt.