Sitzung: 08.11.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/1032/2016
Der
Samtgemeindeausschuss besteht gemäß § 74 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) aus dem Samtgemeindebürgermeister, den Beigeordneten mit Stimmrecht
und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Daneben
gehört der gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 NKomVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der
Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue der 1. Samtgemeinderat dem Samtgemeindeausschuss
mit beratender Stimme an.
Die Beigeordneten
und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in
der ersten Sitzung bestimmt.
Die Verteilung der
Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen
erfolgt nach dem Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer.
Für jede
Beigeordnete/jeden Beigeordneten, die oder der dem Samtgemeindeausschuss
angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen
und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind,
vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein
Mitglied im Samtgemeindeausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite
Vertreterin/zweiter Vertreter bestimmt werden.
Die Sitzverteilung
und die namentliche Besetzung des Samtgemeindeausschusses ist vom Rat durch
Beschluss festzustellen.
Fachdienstleiterin
Bombeck erläutert die gesetzlichen Bestimmungen.
Aufgrund der
Berechnung entfallen auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen folgende Sitze:
CDU 2, Gruppe UWG/FDP 2, SPD 1, B90/Grüne 1, SOLi 1,
Ein weiterer Sitz
entfällt auf die Bürgerliste oder die AfD. Dieses ist durch Losverfahren zu
ermitteln, es sei denn es wird seitens einer Fraktion auf den Sitz verzichtet.
Die nichtvertretene Fraktion wird daraus resultierend ein Grundmandat erhalten.
Rh von Gottberg
erklärt für die AfD-Fraktion den Verzicht auf einen Sitz. Somit entfällt dieser
Sitz auf die Bürgerliste.
Die namentliche
Besetzung wird wie folgt festgelegt:
Beigeordnete: Vertreter:
CDU Joachim Flindt Jörg-Heinrich
Siemke
August Mattiesch Holger
Hildebrandt
UWG/FDP Heinz Schulz Udo Sperling
Herbert Hanke Holger
Mertins
SPD Uwe Beckmann Henning
Bodendieck
Christian Zühlke
B90/Grüne Reinhard Siebolds Rosmarie Geuder
SOLi Kurt Herzog Herbert
Schaper-Biemann
Heidi Unterste-Wilms
Bürgerliste JürgenThiele Alwin Beutler
Grundmandat:
Reinhard Wudke Friedrich
von Gottberg
Beschluss:
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung wird festgestellt.