Sitzung: 08.11.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 11/1031/2016
Gemäß § 74 Abs. 2
Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der
Beigeordneten in der Samtgemeinde Elbtalaue 6. In Samtgemeinden, deren Räte 16
bis 44 Mitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode
beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz
2 NKomVG).
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue besteht aus 34 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung ist somit
möglich. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von Möglichkeit der
Erhöhung Gebrauch gemacht.
Ohne Aussprache
fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Zahl der
Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss wird um 2 erhöht.