Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 2

In der ersten Sitzung wählt der Rat gemäß § 61 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende/den Ratsvorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten hierzu bereiten Mitglied geleitet.

 

Gewählt wird nach den Regelungen des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Es ist die Person gewählt, für die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. In diesem ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Die Aufgaben der/des Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung bei der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG), der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechtes (§ 63 Abs. 1 NKomVG) sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 65 Abs. 1 Satz 2 NKomVG). Im Falle der Verhinderung des Samtgemeindebürgermeisters vertritt sie/er ihn bei der Einberufung einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG).

 

 

Seitens der Gruppe UWG/FDP schlägt Rh Hanke den Rh Udo Sperling zur Wahl als Ratsvorsitzenden vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Es wird von niemanden geheime Wahl beantragt, daher findet eine offene Abstimmung statt.

 

Ratsherr Udo Sperling wird in offener Wahl mehrheitlich zum Ratsvorsitzenden gewählt.

 

Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm ausgesprochene Vertrauen.

Er fordert alle Ratsmitglieder, insbesondere die neuen Ratsmitglieder auf, sich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und für eine Stärkung der Samtgemeinde Elbtalaue einzusetzen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Ratsherr Udo Sperling wird in offener Wahl zum Ratsvorsitzenden gewählt.