Sitzung: 08.11.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/1029/2016
In der ersten
Sitzung wählt der Rat gemäß § 61 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende/den Ratsvorsitzenden für die
Dauer der Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten hierzu bereiten Mitglied
geleitet.
Gewählt wird nach
den Regelungen des § 67 NKomVG. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine
Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand
widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.
Es ist die Person
gewählt, für die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt
hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein
zweiter Wahlgang statt. In diesem ist die Person gewählt, die die meisten
Stimmen erhalten hat.
Die Aufgaben
der/des Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung bei der Aufstellung der
Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG), der Eröffnung, Leitung und Schließung der
Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechtes (§
63 Abs. 1 NKomVG) sowie der Feststellung der Beschlussfähigkeit (§ 65 Abs. 1
Satz 2 NKomVG). Im Falle der Verhinderung des Samtgemeindebürgermeisters
vertritt sie/er ihn bei der Einberufung einschließlich der Aufstellung der
Tagesordnung (§ 59 Abs. 3 NKomVG).
Seitens der Gruppe
UWG/FDP schlägt Rh Hanke den Rh Udo Sperling zur Wahl als Ratsvorsitzenden vor.
Weitere Vorschläge
werden nicht gemacht.
Es wird von
niemanden geheime Wahl beantragt, daher findet eine offene Abstimmung statt.
Ratsherr Udo Sperling wird in offener Wahl mehrheitlich zum Ratsvorsitzenden
gewählt.
Er nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm ausgesprochene
Vertrauen.
Er fordert alle Ratsmitglieder, insbesondere die neuen Ratsmitglieder
auf, sich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und für eine Stärkung der
Samtgemeinde Elbtalaue einzusetzen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.
Beschluss:
Ratsherr Udo Sperling wird in offener Wahl zum Ratsvorsitzenden gewählt.