Beschluss: Kenntnis genommen

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

SgBgm Meyer verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet jedes anwesende Ratsmitglied per Handschlag.