Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
SgBgm Meyer
verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet jedes anwesende Ratsmitglied
per Handschlag.