Sitzung: 08.11.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 04/1102/2016
Die
Samtgemeinde Elbtalaue ist Mitglied im Naturpark Elbhöhen-Wendland e.V.. Die
Satzung des Naturparkes gibt keine nähere Besetzungsregelung für die
Mitgliederversammlung vor. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue entscheidet, wer
an den Mitgliederversammlungen des Naturparkes teilnehmen soll.
Die
Verwaltung schlägt vor, den Samtgemeindebürgermeister, der sich von den
Bediensteten der Samtgemeinde Elbtalaue vertreten lassen kann, zu entsenden.
Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Der Rat
der Samtgemeinde Elbtalaue benennt für die Teilnahme an der
Mitgliederversammlung des Naturparkes Elbhöhen-Wendland e.V. den
Samtgemeindebürgermeister. Dieser ist befugt, sich von Bediensteten der
Samtgemeinde Elbtalaue vertreten zu lassen.