Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Frau Bombeck trägt den Sachverhalt vor.

Für jeden der vom Rat gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz eine Ausschussvorsitzende/ein Ausschussvorsitzender zu bestimmen. Für die Verteilung der Sitze im sogenannten „Zugreifverfahren“ gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.

 

In der sich daraus ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an, dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende/den Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt. Sollte es bei gleichen Höchstzahlen im Rahmen des Zugreifverfahrens zur Losentscheidung kommen, hat der Bürgermeister das Los zu ziehen.

 

Der Zugriff der Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Benennung der Vorsitzenden und Vertreterinnen/Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen. Eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.

 

Den 1. Zugriff hat die Gruppe Hitzacker.
Über den 2. Zugriff entscheidet das Los zwischen der CDU-Fraktion und der Gruppe Hitzacker.

 

Stellv. Bgm Wedler benennt für die Gruppe Hitzacker den Zugriff auf den Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz

 

Rh Christoph Frhr. von dem Bussche-Haddenhausen als Ausschussvorsitzenden

Rh Guido Walter als stellv. Ausschussvorsitzenden.

 

 

Es erfolgt das Losverfahren.

Bgm Mertins zieht das Los für die Gruppe Hitzacker.

 

Für den Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung sowie Jugend, Soziales und Kultur benennt stellv. Bgm Wedler

 

Rh Markus Maul als Ausschussvorsitzenden

Bgm Holger Mertins als stellv. Ausschussvorsitzenden.

 

 

Einstimmig beschlossen

Ja            13