Sitzung: 10.11.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 11/1054/2016
Frau Bombeck trägt den Sachverhalt vor.
Für jeden der vom
Rat gebildeten Fachausschüsse ist gemäß § 71 Abs. 8 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz eine Ausschussvorsitzende/ein Ausschussvorsitzender
zu bestimmen. Für die Verteilung der Sitze im sogenannten „Zugreifverfahren“
gilt das Höchstzahlenverfahren nach d’Hondt.
In der sich daraus
ergebenden Reihenfolge können die Fraktionen und Gruppen einen der noch
verfügbaren Ausschussvorsitze für sich beanspruchen und dafür ein Ratsmitglied
benennen, das dem jeweiligen Ausschuss angehört. Die Vertretung der
Ausschussvorsitzenden ist gesetzlich nicht geregelt. Es bietet sich jedoch an,
dass die Fraktion oder Gruppe, die die Ausschussvorsitzende/den
Ausschussvorsitzenden stellt, auch die Vertreterin oder den Vertreter aus den
dem Ausschuss angehörenden Ratsmitgliedern benennt. Sollte es bei gleichen
Höchstzahlen im Rahmen des Zugreifverfahrens zur Losentscheidung kommen, hat
der Bürgermeister das Los zu ziehen.
Der Zugriff der
Fraktionen und Gruppen auf die Ausschussvorsitze und die Benennung der
Vorsitzenden und Vertreterinnen/Vertreter ist vom Rat zur Kenntnis zu nehmen.
Eines Feststellungsbeschlusses bedarf es nicht.
Den 1. Zugriff hat
die Gruppe Hitzacker.
Über den 2. Zugriff entscheidet das Los zwischen der CDU-Fraktion und der
Gruppe Hitzacker.
Stellv. Bgm Wedler
benennt für die Gruppe Hitzacker den Zugriff auf den Ausschuss für Bau,
Planung, Stadtentwicklung sowie Umwelt- und Klimaschutz
Rh Christoph Frhr.
von dem Bussche-Haddenhausen als Ausschussvorsitzenden
Rh Guido Walter als
stellv. Ausschussvorsitzenden.
Es erfolgt das
Losverfahren.
Bgm Mertins zieht
das Los für die Gruppe Hitzacker.
Für den Ausschuss
für Tourismus, Wirtschaftsförderung sowie Jugend, Soziales und Kultur benennt
stellv. Bgm Wedler
Rh Markus Maul als
Ausschussvorsitzenden
Bgm Holger Mertins
als stellv. Ausschussvorsitzenden.
Einstimmig beschlossen
Ja 13