Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Der Rat beschließt gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz über die Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors.

 

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

In der vergangenen Wahlperiode war der Kämmerer der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr René Kern, der Vertreter des Stadtdirektors.

 

StDir Meyer plädiert für die bisherige Regelung und schlägt Herrn René Kern

als Vertreter des Stadtdirektors vor.

 

Der StRH fasst folgenden

 


Beschluss:

Mit der allgemeinen Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Hitzacker (Elbe) wird Herr René Kern beauftragt.

 

Bgm Mertins überreicht Herrn Kern die Ernennungsurkunde.

Stellv. StDir Kern bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.