Sitzung: 10.11.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 11/1051/2016
Sachverhalt:
Der Rat beschließt
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz über die
Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors.
Die Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung
der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der
Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.
In der vergangenen
Wahlperiode war der Kämmerer der Samtgemeinde Elbtalaue, Herr René Kern, der
Vertreter des Stadtdirektors.
StDir Meyer
plädiert für die bisherige Regelung und schlägt Herrn René Kern
als Vertreter des
Stadtdirektors vor.
Der StRH fasst
folgenden
Beschluss:
Mit der allgemeinen
Vertretung des Stadtdirektors der Stadt Hitzacker (Elbe) wird Herr René Kern
beauftragt.
Bgm Mertins überreicht
Herrn Kern die Ernennungsurkunde.
Stellv. StDir Kern
bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.