Sitzung: 10.11.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: 11/1046/2016
Sachverhalt:
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite
Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder
erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Rh Wedler schlägt
für die Gruppe Hitzacker Holger Mertins vor.
Als Wahlhelfer
werden von Rh Zühlke benannt:
Rf Laudel-Voigt und
Rh N. Schulz.
Auf Antrag von Rf
Ingrid Neumann erfolgt geheime Wahl.
Alle abgegebenen 13
Stimmen sind gültig.
Die Auszählung der
abgegebenen 13 Stimmen hat folgendes Ergebnis:
9 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen.
Damit ist Holger Mertins zum Bürgermeister
gewählt.
Er nimmt die Wahl
an und bedankt sich für das in ihn gesetzte Vertrauen.
Mehrheitlich
gewählt
Ja 9 Nein 4
Bürgermeister Mertins übernimmt den Vorsitz.