Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

 

Es wird kein Antrag gestellt, auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der StRH folgenden

 


Beschluss:

Auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses wird nicht verzichtet.