Sitzung: 10.11.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 11/1045/2016
Sachverhalt:
Vor der Wahl der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung
beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu
bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).
Es wird kein Antrag
gestellt, auf einen Verwaltungsausschuss zu verzichten.
Ohne weitere
Aussprache fasst der StRH folgenden
Beschluss:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird nicht verzichtet.