Sitzung: 10.11.2016 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 11/1043/2016
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 24.05.2012 gemäß § 69 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.
Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode.
Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur
Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien
weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.
Ohne Aussprache fasst der StRH folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen
Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Hitzacker
(Elbe) vom 24.05.2012 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen
Geschäftsordnung.