Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung vom 24.05.2012 gemäß § 69 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz die o. g. Geschäftsordnung beschlossen.

Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt  jeweils für die Wahlperiode. Somit hat sie am 31.10.2016 ihre Gültigkeit verloren. Damit bis zur Beschlussfassung einer neuen Geschäftsordnung für die Sitzungen die Regularien weitergelten können, ist der Beschluss über die weitere Anwendung erforderlich.

Ohne Aussprache fasst der StRH folgenden

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Hitzacker (Elbe) vom 24.05.2012 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.