Beschluss: Kenntnis genommen

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Fachdienstleiterin Bombeck verliest die Pflichtenbelehrung.

 

Bgm Mertins verpflichtet die Ratsmitglieder Christoph Frhr. von dem Bussche-Haddenhausen, Joachim Flindt, Dr. Karl-Heinz Jastram, Ulrike-Sabine Laudel-Voigt, Ingrid Neumann, Karl-Otto Porip, Peter Schneeberg, Norbert Schulz, Guido Walter, Jürgen Wedler, Julie Wiehler und Christian Zühlke per Handschlag.

 

Rh Zühlke, ältestes Ratsmitglied, verpflichtet Bgm Mertins per Handschlag. 


Die heute nicht anwesenden Ratsmitglieder werden in der nächsten Sitzung verpflichtet.