Sitzung: 02.11.2016 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/0998/2016
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite
Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder
erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Rh Thiele übernimmt
als ältestes dazu bereites Ratsmitglied die Leitung der Sitzung und bittet um
Vorschläge.
Rf Merke schlägt
vor, Udo Sperling wieder zum Bürgermeister zu wählen.
Geheime Wahl wird
nicht beantragt. Es wird offen abgestimmt.
Mit 9 JA-Stimmen bei 1 Enthaltung wird Udo
Sperling zum Bürgermeister gewählt.
Er nimmt die Wahl
an.
Bei einer
Wiederwahl gilt das Ehrenbeamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Das Ablegen
des Diensteides ist nicht notwendig.
Bürgermeister Udo
Sperling übernimmt wieder die Leitung der Ratssitzung und bedankt sich für die
Wahl.