Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Aus der Mitte der Ratsmitglieder kann der Rat gemäß § 71 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beratende Ausschüsse bilden. Es ist der Entscheidung des Rates überlassen, ob und gegebenenfalls welche „freiwilligen“ Ausschüsse gebildet werden, wie ihre Aufgaben abgegrenzt sind und wie viele Mitglieder (Ratsmitglieder sowie evtl. „andere Personen“ = beratende Mitglieder) ihnen angehören sollen.

Die Sitzverteilung auf Fraktionen und Gruppen sowie die evtl. „anderen Personen“ erfolgt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer.

Sollen Fachausschüsse mit Ratsmitgliedern und „anderen Personen“ besetzt werden, so ist bei der Sitzverteilung für beide Gruppen getrennt vorzugehen. Zunächst sind die auf die Ratsmitglieder und danach die auf die „anderen Personen“ entfallenden Sitze zu ermitteln. Bei Losentscheidungen zieht der Bürgermeister die Lose.

Die Fraktionen und Gruppen benennen ihre Ratsmitglieder und gegebenenfalls „anderen Personen“, für die auf sie entfallenden Sitze. Beratende Mitglieder haben in „freiwilligen“ Fachausschüssen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG kein Stimmrecht.

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Fraktions- oder gruppenlose Ratsmitglieder können verlangen, in einem Ratsausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.

Die Vertretung der Ausschussmitglieder ist fraktions- bzw. gruppenintern zu regeln. Für beratende Mitglieder in Fachausschüssen müssen feste Vertreterinnen oder Vertreter benannt werden.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurden folgende Fachausschüsse mit jeweils 8 stimmberechtigten Mitgliedern gebildet:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
  • Umwelt- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Finanzen und Controlling

 

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung der Fachausschüsse hat der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG durch Beschluss festzustellen.

 

Nach kurzer Beratung wird Einigkeit hergestellt, die bisherigen Ausschüsse beizubehalten und sie mit jeweils 7 Mitgliedern zu besetzen, um Patt-Situationen zu vermeiden.

Frau Bombeck erläutert die Verteilung der Sitze:

Es entfallen auf die CDU 2 Sitze, auf alle anderen Fraktionen jeweils ein Sitz.

Bei 8 Mitgliedern würde einzig die CDU durch eine Erhöhung auf 3 Sitze davon profitieren.

 

Der Rat fasst folgenden

 

Die Besetzung wird wie folgt benannt:

 

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales:
    1. CDU Rh Dombrowski, Rf Rohwedder
    2. Bürgerliste: Rh Dr. Praetsch
    3. UWG: Rf Mahnke
    4. SPD: Rf Freudenthal
    5. Grüne: Rh Block
    6. SOLI: Rh Brüggemann

  2. Umwelt- und Bauausschuss
    1. CDU: Rh Stoedter, Rh Behning
    2. Bürgerliste: Rh Schultz
    3. UWG: Rh Hanke
    4. SPD: Rh Reichert
    5. Grüne: Rh Zuther
    6. SOLI: Rh Brüggemann

  3. Ausschuss für Finanzen und Controlling
    1. CDU: RH Siemke, RH Schild
    2. Bürgerliste: Rh Dr. Praetsch
    3. UWG: Rh Schmidtke
    4. SPD: Rh Krull
    5. Grüne: Rh Dr. Lange
    6. SOLI: Rh Herzog

 

 

Über die Besetzung fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

  1. Die bisherigen Ausschüsse werden beibehalten, jeder Ausschuss hat 7 Mitglieder.
  2. Die Ausschüsse werden folgendermaßen besetzt.

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales:
    1. CDU Rh Dombrowski, Rf Rohwedder
    2. Bürgerliste: Rh Dr. Praetsch
    3. UWG: Rf Mahnke
    4. SPD: Rf Freudenthal
    5. Grüne: Rh Block
    6. SOLI: Rh Brüggemann

  2. Umwelt- und Bauausschuss
    1. CDU: Rh Stoedter, Rh Behning
    2. Bürgerliste: Rh Schultz
    3. UWG: Rh Hanke
    4. SPD: Rh Reichert
    5. Grüne: Rh Zuther
    6. SOLI: Rh Brüggemann

  3. Ausschuss für Finanzen und Controlling
    1. CDU: RH Siemke, RH Schild
    2. Bürgerliste: Rh Dr. Praetsch
    3. UWG: Rh Schmidtke
    4. SPD: Rh Krull
    5. Grüne: Rh Dr. Lange
    6. SOLI: Rh Herzog
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