Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Der Rat beschließt gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz über die Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors.

 

Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.

 

Zur Vertretung des Stadtdirektors wird 1. SgRat Bernhand Beitz vorgeschlagen.

Ohne Beratung fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Die Vertretung des Stadtdirektors nimmt 1. Samtgemeinderat Bernhard Beitz wahr.