Sitzung: 03.11.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23
Vorlage: 11/1021/2016
Der Rat beschließt
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz über die
Vertretung der Stadtdirektorin/des Stadtdirektors.
Die Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode sollte durch Aushändigung
der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister und der
Stadtdirektorin/dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist, erfolgen.
Zur Vertretung des
Stadtdirektors wird 1. SgRat Bernhand Beitz vorgeschlagen.
Ohne Beratung fasst
der Rat folgenden
Beschluss:
Die Vertretung des
Stadtdirektors nimmt 1. Samtgemeinderat Bernhard Beitz wahr.