Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Gemäß § 81 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch beim Ratsvorsitz statt.

 

Rh Herzog beantragt, wie in der vorangegangenen Wahlperiode 2 Stellvertreter zu wählen

 

Rh Behning beantragt aufgrund der Vielzahl der Aufgaben die Wahl von 3 gleichberechtigten Stellvertretern.

Rh Zuther erkundigt sich nach den dadurch zusätzlich entstehenden Kosten.

Diese werden auf ca. 1.000 €/Jahr beziffert.

Nach kurzer Diskussion über das Für und Wider wird zunächst über den Antrag der SOLi abgestimmt:

 

Ja: 9 Nein 14

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Zur Wahl als gleichberechtiget stellvertretende Bürgermeister werden vorgeschlagen:

Für die CDU: Rh Behning

Für die UWG: Rh Hanke

Für die Bürgerliste: Rh Schultz

 

Die Wahl erfolgt einzeln.

  1. Rh Hanke:          Ja: 19     Nein –                  Enth: 4f
  2. Rh Schultz:         Ja: 14     Nein: 1                 Enth: 8
  3. Rh Behning:       Ja: 17     Nein: 1                 Enth: 5

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Als gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister werden gewählt:

  1. Rh Hanke:          UWG
  2. Rh Schultz:         Bürgerliste
  3. Rh Behning:       CDU