Sitzung: 03.11.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 11/1019/2016
Gemäß § 81 Abs. 2
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die
sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß §
105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch
beim Ratsvorsitz statt.
Rh Herzog
beantragt, wie in der vorangegangenen Wahlperiode 2 Stellvertreter zu wählen
Rh Behning
beantragt aufgrund der Vielzahl der Aufgaben die Wahl von 3 gleichberechtigten
Stellvertretern.
Rh Zuther erkundigt
sich nach den dadurch zusätzlich entstehenden Kosten.
Diese werden auf
ca. 1.000 €/Jahr beziffert.
Nach kurzer
Diskussion über das Für und Wider wird zunächst über den Antrag der SOLi
abgestimmt:
Ja: 9 Nein 14
Der Antrag wird
mehrheitlich abgelehnt.
Zur Wahl als
gleichberechtiget stellvertretende Bürgermeister werden vorgeschlagen:
Für die CDU: Rh
Behning
Für die UWG: Rh
Hanke
Für die
Bürgerliste: Rh Schultz
Die Wahl erfolgt einzeln.
- Rh
Hanke: Ja: 19 Nein – Enth: 4f
- Rh
Schultz: Ja: 14 Nein: 1 Enth: 8
- Rh
Behning: Ja: 17 Nein: 1 Enth: 5
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Als
gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister werden gewählt:
- Rh
Hanke: UWG
- Rh
Schultz: Bürgerliste
- Rh
Behning: CDU