Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Bgm Voß bedankt sich zunächst bei den Ratsmitgliedern für seine Wahl zum Bürgermeister der Stadt Dannenberg (Elbe).

Er stellt sich den Anwesenden vor und äußert seinen Wunsch, den hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an Rat und Bürgermeister gerecht zu werden.

Das respektvolle, konstruktive Miteinander, das er bereits in 15 Jahren Ratstätigkeit erlebt habe, soll in Verantwortung und offenem Gespräch zwischen Verwaltung und Politik fortgesetzt werden. Schwerpunkte sieht Bgm Voß in der vielschichtigen Entwicklung Dannenbergs, die ihre Verantwortung in Samtgemeinde und der gesamten Region wahrnehmen muss.

Rh Sachwidder bedankt sich für die Unterstützung seiner Kandidatur und gratuliert dem Bürgermeister zur Wahl. Alle Fraktionen schließen sich den Glückwünschen an.

Rh Herzog hebt den wunderbaren Humor und das atmosphärische Gespür des Bürgermeisters als besondere Eigenschaften hervor.

Abschließend äußert Rh Behning für die CDU Fraktion seinen Respekt gegenüber dem unterlegenen Rh Schwidder und  der Tatsache einer offenen Wahl zwischen zwei guten Kandidaten.

 

Frau Bombeck erläutert die Modalitäten und die Sitzverteilung auf die Fraktionen.

Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG).

Die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der ersten Sitzung bestimmt.

Die Verteilung der Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat angehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Proportionalverfahren nach Hare-Niemeyer.

Der Fraktion oder Gruppe, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister vorgeschlagen hat, wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister auf ihren Sitz angerechnet. Dieser Sitz wird nach den allgemeinen Grundsätzen weiter verteilt.

Für jede Beigeordnete/jeden Beigeordneten, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin/zweiter Vertreter bestimmt werden.

Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

Nach Benennung der Ratsmitglieder für den Verwaltungsausschuss fasst der Rat folgenden

 


Beschluss:

Für den Verwaltungsausschuss werden benannt:

CDU: Bgm Voß, Rh Behning                       - Vertreter RF Rohwedder und Rh Siemke

Bürgerliste: Stv. Bgm Schultz                     - Vertreter Rh Dr. Praetsch, Rh Fathmann

UWG: Rh Hanke                                              - Vertreter Rf Mahnke, Rh Schmidtke

SPD: Rh Schwidder                                        - Vertreter Rh Krull, Rf Freudenthal

SOLI: Rh Herzog                                              - Vertreter Rh Brüggemann

Bd 90/ Die Grünen: Rh Dr. Lange             - Vertreter Rh Block, Rh Zuther