Sitzung: 03.11.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 11/1014/2016
Gemäß § 57 Abs. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr
Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Wird ein
Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz
im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung
für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es
daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die
Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.
Auf die Bildung von
Gruppen wird verzichtet.
Folgende Fraktionen
und Fraktionssprecher/Vertreterinnen und Vertreter werden benannt:
CDU: Rh Behning/Rh
Siemke
SPD: Rh
Schwidder/Rf Freudenthal und Rh Krull
UWG: Rh Schmidtke/
Rh Hanke und Rf Mahnke
Bürgerliste: Rh
Fathmann/ Rh Schultz und Rh Dr. Praetsch
Bündnis 90/Die
Grünen: Rh Dr. Lange/ Rh Zuther und Rh Block
SOLI: Rh Herzog/ Rh
Brüggeman