Beschluss: Kenntnis genommen

Gemäß § 57 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

Wird ein Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.

 

Auf die Bildung von Gruppen wird verzichtet.

Folgende Fraktionen und Fraktionssprecher/Vertreterinnen und Vertreter werden benannt:

 

CDU: Rh Behning/Rh Siemke

SPD: Rh Schwidder/Rf Freudenthal und Rh Krull

UWG: Rh Schmidtke/ Rh Hanke und Rf Mahnke

Bürgerliste: Rh Fathmann/ Rh Schultz und Rh Dr. Praetsch

Bündnis 90/Die Grünen: Rh Dr. Lange/ Rh Zuther und Rh Block

SOLI: Rh Herzog/ Rh Brüggeman