Sitzung: 03.11.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 11/1012/2016
Zu Beginn der
ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bgm Mundhenk
verliest den Verpflichtungstext und verpflichtet jedes Ratsmitglied einzeln per
Handschlag.