Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 5

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz NKomVG). Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

Wurde auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (6 Stimmen) erhalten hat.

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

Frau Bombeck erläutert auf Anfrage, dass in diesem Fall nur die CDU-Fraktion und die UWG-Fraktion vorschlagsberechtigt sind.

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Rh Meine übernimmt als ältestes dazu bereites Ratsmitglied die Leitung der Sitzung und bittet um Vorschläge.

Rf Mattiesch schlägt vor, Heinz Schulz zum Bürgermeister zu wählen.

Rh Gleitze schlägt vor, Alwin Beutler zum Bürgermeister zu wählen.

 

Geheime Wahl wird nicht beantragt. Es wird schriftlich gewählt.

Rh Meine bestimmt Rh Gleitze und Rf Mahnke zu Stimmenzählern.

 

Nach Auszählung der Stimmen gibt Rh Meine bekannt, dass auf Heinz Schulz 6 Stimmen entfallen und auf Alwin Beutler 5 Stimmen entfallen.

 

Mit 6 Stimmen bei 5 Gegenstimmen wird Heinz Schulz zum Bürgermeister gewählt.

 

Heinz Schulz nimmt die Wahl an.

Bei einer Wiederwahl gilt das Ehrenbeamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

Das Ablegen des Diensteides ist nicht notwendig.

 

Bürgermeister Heinz Schulz übernimmt wieder die Leitung der Ratssitzung.