Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 11

Gemäß § 57 Abs. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

Wird ein Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.

 

Frau Bombeck teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion gebildet hat. Der CDU-Fraktion gehören die Ratsmitglieder Lars Ahrens, Jörg Gleitze und Karsten Schulz an. Fraktionsvorsitzender ist Rh Karsten Schulz und stellv. Fraktionsvorsitzender ist Rh Jörg Gleitze.

 

Rh Alwin Beutler teilt mit, dass der Fraktion Bürgerliste die Ratsmitglieder Alwin Beutler und Maik Kurth angehören.

 

Die UWG-Fraktion besteht aus den Ratsmitgliedern Matthias Hahlbohm, Bärbel Mattiesch, Matthias Meine, Heinz Schulz und Lars-Oliver Schulz.

 

Rf Bärbel Mahnke erklärt, dass sie von Bd 90/Grüne als Einzelperson im Rat vertreten ist.