Sitzung: 01.11.2016 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 11/0971/2016
Gemäß § 57 Abs. 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können sich zwei oder mehr
Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Wird ein
Verwaltungsausschuss gebildet, sind für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
nur Fraktionen oder Gruppen vorschlagsberechtigt, auf die mindestens ein Sitz
im Verwaltungsausschuss entfällt (§ 105 Abs. 1 NKomVG). Um eine Proberechnung
für die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss vornehmen zu können, ist es
daher erforderlich vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die
Zusammensetzung der Fraktionen und Gruppen zu kennen.
Frau Bombeck teilt
mit, dass sich die CDU-Fraktion gebildet hat. Der CDU-Fraktion gehören die
Ratsmitglieder Lars Ahrens, Jörg Gleitze und Karsten Schulz an.
Fraktionsvorsitzender ist Rh Karsten Schulz und stellv. Fraktionsvorsitzender
ist Rh Jörg Gleitze.
Rh Alwin Beutler
teilt mit, dass der Fraktion Bürgerliste die Ratsmitglieder Alwin Beutler und
Maik Kurth angehören.
Die UWG-Fraktion besteht
aus den Ratsmitgliedern Matthias Hahlbohm, Bärbel Mattiesch, Matthias Meine,
Heinz Schulz und Lars-Oliver Schulz.
Rf Bärbel Mahnke
erklärt, dass sie von Bd 90/Grüne als Einzelperson im Rat vertreten ist.