Bgm Schulz
verpflichtet die Ratsherren Lars Ahrens, Alwin Beutler, Jörg Gleitze, Matthias
Hahlbohm, Bärbel Mahnke, Bärbel Mattiesch, Matthias Meine, Maik Kurth, Karsten
Schulz und Lars-Oliver Schulz gemäß der §§ 60 und 103 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Ratsherr Meine
verpflichtet danach Heinz Schulz.