Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz erläutert kurz den Sachverhalt.

Vor der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann der Rat in seiner ersten Sitzung beschließen, für die Dauer der Wahlperiode keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich (§ 104 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).

In der vorherigen Wahlperiode hat es bereits einen Verwaltungsausschuss gegeben. Dieses hat zu vermehrten Sitzungen geführt und auch an der Öffentlichkeit war nicht so gut informiert, da es sich um einen nichtöffentlichen Ausschuss handelt.

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat beschlossen, auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten. Es wird daher empfohlen auch für diese Wahlperiode einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Auf Anfrage von Rh Karsten Schulz erläutert Frau Bombeck, dass der Verwaltungsausschuss in diesem Fall aus dem Bürgermeister sowie je einem Mitglied der CDU-Fraktion und der Fraktion Bürgerliste bestehen würde. Da Rf Mahnke sich keiner Fraktion angeschlossen hat, kann sie kein beratendes Mitglied werden. Ein Anschluss an eine Fraktion ist auch später noch möglich, hat auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses in der konstituierenden Sitzung aber keine Folgen.

Auf Anfrage von Rf Mahnke erklärt Frau Bombeck, dass der Verwaltungsausschuss die Beschlüsse des Rates vorbereitet. Per Gesetz werden die Zuständigkeiten des Bürgermeisters und des Rates geregelt. Der Verwaltungsausschuss besitzt hier eine Lückenkompetenz, z.B. bei Verkäufen oder Vergaben.

Rf Mahnke fragt nach der Vorschlagsberechtigung für den Bürgermeister im Falle der Bildung eines Verwaltungsausschusses.

Frau Bombeck erklärt, dass in diesem Fall die UWG-Fraktion und die CDU-Fraktion vorschlagsberechtigt sind. Falls eine Wiederwahl erfolgt, würde der VA-Sitz an die nächste Fraktion weitergegeben werden, da der Bürgermeister dem VA auf jeden Fall angehört. Dies ist zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat Zernien den  

 

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Zernien bildet keinen Verwaltungsausschuss. :