Bgm Schulz berichtet, dass es nach mehreren Gesprächen gelungen ist, die vorgesehene Erweiterung des Seniorenwohnheimes „Lebenswärme“ so zu planen, dass sie auf dem eigenen Grundstück umgesetzt werden kann. Bei der ersten Planung sah der Entwurf vor, dass ein Teil des Gebäudes in die Fläche mit einer anderen Festlegung gemäß Bebauungsplan geragt hat. Dieses hätte zur Folge gehabt, dass der Bebauungsplan geändert  hätte werden müssen. Hierbei hätte es wegen der Festsetzungen bei der Förderung zur Herstellung der Erschließungsstraße zur Rückzahlung von Fördergeldern kommen können.

Stellv. Bgm A. Beutler erkundigt sich nach den noch auszuweisenden Parkplätzen und der geplanten Zufahrt.

Bgm Schulz erläutert, dass die Parkplätze auf einem benachbarten Grundstück ausgewiesen werden dürfen. Die Zufahrt auch die Feuerwehrzufahrt erfolgt über die alte Auffahrt.