Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt.

b)    Die Kopflinden entlang der D5 (K13 – Dambeck) werden gefällt.

c)    6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge der  J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt.

 

Zu a)      Aus Gründen der Verkehrssicherungsplicht muss an den in der Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen das Lichtraumprofil hergestellt werden.

 

Zu b)     Die Kopflinden im Zuge der D5 (K13 – Dambeck) sollen gefällt werden, da der Mindestabstand zur Freileitung von 3 m (DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1):2013-11 EN 50341-1:2012 nicht eingehalten werden kann. Durch die wilden Auswüchse (Wassertriebe o. Wasserreiser) und des geringen Abstandes zur Fahrbahn ist gerade für Radfahrer die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt.

 

Zu c)      An der Gemeindeverbindungsstraße J 14 Breese im Bruch – Liepehöfen soll im nächsten Jahr ein weiteres Teilstück ausgebaut werden und einige kleinere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Um Schäden zu beseitigen, und um weitere Schäden zu vermeiden ist es erforderlich 6 weitere Pappeln zu fällen. Weiter ist es erforderlich zwei Eichen zu fällen, von denen die Betonplatten angehoben werden. Eine Genehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde wird für diese Maßnahme eingeholt.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt und berichtet aus der Sitzung des Fachausschusses. Dieser hat sich intensiv mit der Thematik beschäftigt. Dabei sind zu allen Punkten weitergehende Empfehlung ausgesprochen worden. Der Fachausschuss ist zu folgender Beschlussempfehlung gelangt:

 

Beschlussempfehlung des Fachausschusses BÖVEE:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt. Dabei sollte eine Ausschnitthöhe von 4,50m nicht überschritten werden.

b)    Die vorgeschlagene Fällung der Kopflinden entlang der D5 (K13 – Dambeck) wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der EVE hinsichtlich des Abbaus der Freileitung zu erfragen. Der SGA entscheidet, ob der Punkt dem BÖVEE erneut zur Beratung vorgelegt wird.

c)    6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge der  J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt.
Es wird eine Ersatzbepflanzung mit geeigneten Gehölzen vorgenommen.

 

 

Herr Hesebeck erläutert weiter, dass in Bezug auf Punkt b) in einem geführten Gespräch mit der EVE klar gestellt werden konnte, dass ein Abbau von Freileitungen in diesem Bereich vorerst noch nicht konzipiert und geplant ist. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Ausschuss vorbehalten, über diesen Punkt erneut zu beraten. Daher ist der Beschlussvorschlag b) zunächst zu streichen. Er wird zu gegebener Zeit dem Fachausschuss erneut vorgelegt.  Aus dem Vorschlag c) wird nunmehr dadurch der Vorschlag b)

 

Beschlussvorschlag des Samtgemeindeausschusses:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt. Dabei sollte eine Ausschnitthöhe von 4,50m nicht überschritten werden.

 

b)    6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge der  J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt. Es wird eine Ersatzbepflanzung mit geeigneten Gehölzen vorgenommen.

 

 

Stellv. RV Zuther erklärt, dass die Fällung der Pappeln mitgetragen werden kann, da diese Schäden verursachen. Für eine Fällung der Eichen wird es von seiner Fraktion noch keine Zustimmung geben. Hier sollte zunächst die Prüfung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und die mögliche Zustimmung abgewartet werden.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck betont, dass der Prioritätenliste nach die Straße ausgebaut werden soll, dazu müssten die Bäume weichen. Selbstverständlich werden die dazu erforderlichen Genehmigungen eingeholt.

 

Stellv. SgBgm Herzog möchte wissen, welche Kriterien die Untere Naturschutzbehörde zur Fällung von Eichen zu prüfen hat. Seiner Meinung nach müsste das Prüfungsergebnis des Landkreises für die Eichen zunächst abgewartet und dann erneut im Fachausschuss beraten werden.

 

Herr Hesebeck erwähnt, dass seitens des Landkreis Alternativen zu Fällungen geprüft und etwaige Ersatzmaßnahmen festlegt werden. Alternativen könnten sein, dass die Straße beispielsweise um den Baum herumgeführt werden kann bzw. durch eine Erhöhung des Straßenlaufes das Wurzelwerk nicht beeinträchtigt wird.

 

Rh Dr. Lange beantragt über die Beschlussvorschläge separat abzustimmen.

Zu a) bittet er um Beschlussfassung mit der angesprochenen Ergänzung wie vom Fachausschuss und vom SgA empfohlen.

Zu b) beantragt er eine Splittung zur Abstimmung. Die Fällung der Pappeln wird durchaus mitgetragen. Über die Fällung der Eichen sollte getrennt abgestimmt werden. Hier sind zunächst Alternativen zur Erhaltung der Bäume vorzulegen und die Aussagen des Landkreises hierzu abzuwarten.

 

Der Ursprungsvorschlag b) sieht die Fällung von Kopflinden vor. Dieser Vorschlag ist zunächst zurückgestellt und wird dem Fachausschuss erneut vorgelegt.

Stellv. SgBgm Herzog macht darauf aufmerksam, dass seiner Auffassung nach bei weitergehenden Entscheidungen hierzu die Dambecker Bürger zu beteiligen wären.

 

Rf Ramm bittet auch um getrennte Abstimmungen zu den Pappeln und den Eichen.

 

Rh v.d.Bussche vermisst in der ganzen Diskussion die Abwägung zwischen den Belangen eines Baumes in Bezug auf den Naturschutz und die Belange der Sicherheit von Straßenverkehrsteilnehmern, die diese Straße nutzen. Aus seiner Sicht muss aber auch die Verhältnismäßigkeit von Alternativen (Straßenverlegung oder möglicherweise Untertunnelung) abgewogen werden.

 

Herr Hesebeck betont nochmals, dass sich die Politik vorbehalten hat, Entscheidungen in Bezug auf Baumfällungen auch im Zuge von Sanierungs-bzw. Ausbaumaßnahmen zu treffen. In dieser Angelegenheit soll genau das erreicht werden. Wenn sich die Politik hier entscheidet, dass die Bäume nicht gefällt werden sollen, dann ist eine Einholung der Zustimmung seitens des Landkreises nicht mehr nötig. Dann muss Politik entscheiden, ob die geplante Ausbaumaßnahme gestrichen oder in welcher Form sie ausgeführt wird.

 

Rh Siemke schließt sich in Teilen dem Antrag von Rf Ramm an und bittet ebenfalls um getrennte Abstimmung. Seiner Meinung nach sollte über die Pappeln abgestimmt werden, die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung bzw. die Genehmigung zur Fällung der Eichen beim Landkreis zu beantragen. Das Ergebnis wird erneut dem Fachausschuss vorgelegt, dieser berät dann über die weitere Vorgehensweise.

 

Ratsvorsitzender Sperling lässt wie beantragt abstimmen.

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)    Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1 aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja  31

 

b)    6 Pappeln werden im Zuge der  J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt.

 

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  30     Nein  1

 

c)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für die Fällung der Eichen einzuholen.

Bei Vorliegen der Entscheidung wird die Angelegenheit dem zuständigen Fachausschuss erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja  22                     Nein  5                 Enthaltung  4