Sitzung: 25.10.2016 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 30/0961/2016
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus
verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt.
b) Die Kopflinden entlang der D5 (K13 –
Dambeck) werden gefällt.
c) 6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge
der J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen)
gefällt.
Zu a) Aus Gründen der Verkehrssicherungsplicht
muss an den in der Anlage 1 der Vorlage aufgelisteten
Gemeindeverbindungsstraßen das Lichtraumprofil hergestellt werden.
Zu b) Die Kopflinden im Zuge der D5 (K13 –
Dambeck) sollen gefällt werden, da der Mindestabstand zur Freileitung von 3 m
(DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1):2013-11 EN 50341-1:2012 nicht eingehalten werden
kann. Durch die wilden Auswüchse (Wassertriebe o. Wasserreiser) und des
geringen Abstandes zur Fahrbahn ist gerade für Radfahrer die Verkehrssicherheit
stark eingeschränkt.
Zu c) An der Gemeindeverbindungsstraße J 14
Breese im Bruch – Liepehöfen soll im nächsten Jahr ein weiteres Teilstück
ausgebaut werden und einige kleinere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt
werden. Um Schäden zu beseitigen, und um weitere Schäden zu vermeiden ist es
erforderlich 6 weitere Pappeln zu fällen. Weiter ist es erforderlich zwei
Eichen zu fällen, von denen die Betonplatten angehoben werden. Eine Genehmigung
von der Unteren Naturschutzbehörde wird für diese Maßnahme eingeholt.
Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den
Sachverhalt und berichtet aus der Sitzung des Fachausschusses. Dieser hat sich
intensiv mit der Thematik beschäftigt. Dabei sind zu allen Punkten
weitergehende Empfehlung ausgesprochen worden. Der Fachausschuss ist zu
folgender Beschlussempfehlung gelangt:
Beschlussempfehlung des Fachausschusses
BÖVEE:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus
verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt. Dabei sollte eine
Ausschnitthöhe von 4,50m nicht überschritten werden.
b) Die vorgeschlagene Fällung der Kopflinden
entlang der D5 (K13 – Dambeck) wird zurückgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der EVE hinsichtlich des Abbaus der
Freileitung zu erfragen. Der SGA entscheidet, ob der Punkt dem BÖVEE erneut zur
Beratung vorgelegt wird.
c) 6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge
der J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen)
gefällt.
Es wird eine Ersatzbepflanzung mit geeigneten Gehölzen vorgenommen.
Herr Hesebeck erläutert weiter, dass in
Bezug auf Punkt b) in einem geführten Gespräch mit der EVE klar gestellt werden
konnte, dass ein Abbau von Freileitungen in diesem Bereich vorerst noch nicht
konzipiert und geplant ist. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Ausschuss
vorbehalten, über diesen Punkt erneut zu beraten. Daher ist der
Beschlussvorschlag b) zunächst zu streichen. Er wird zu gegebener Zeit dem
Fachausschuss erneut vorgelegt. Aus dem
Vorschlag c) wird nunmehr dadurch der Vorschlag b)
Beschlussvorschlag des Samtgemeindeausschusses:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
zur Vorlage aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus
verkehrssicherungspflichtigen Gründen hergestellt. Dabei sollte eine
Ausschnitthöhe von 4,50m nicht überschritten werden.
b) 6 Pappeln und 2 Eichen werden im Zuge
der J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen)
gefällt. Es wird eine Ersatzbepflanzung mit geeigneten Gehölzen vorgenommen.
Stellv. RV Zuther
erklärt, dass die Fällung der Pappeln mitgetragen werden kann, da diese Schäden
verursachen. Für eine Fällung der Eichen wird es von seiner Fraktion noch keine
Zustimmung geben. Hier sollte zunächst die Prüfung der unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises und die mögliche Zustimmung abgewartet
werden.
Fachbereichsleiter
Hesebeck betont, dass der Prioritätenliste nach die Straße ausgebaut werden
soll, dazu müssten die Bäume weichen. Selbstverständlich werden die dazu
erforderlichen Genehmigungen eingeholt.
Stellv. SgBgm
Herzog möchte wissen, welche Kriterien die Untere Naturschutzbehörde zur
Fällung von Eichen zu prüfen hat. Seiner Meinung nach müsste das
Prüfungsergebnis des Landkreises für die Eichen zunächst abgewartet und dann
erneut im Fachausschuss beraten werden.
Herr Hesebeck
erwähnt, dass seitens des Landkreis Alternativen zu Fällungen geprüft und
etwaige Ersatzmaßnahmen festlegt werden. Alternativen könnten sein, dass die
Straße beispielsweise um den Baum herumgeführt werden kann bzw. durch eine
Erhöhung des Straßenlaufes das Wurzelwerk nicht beeinträchtigt wird.
Rh Dr. Lange
beantragt über die Beschlussvorschläge separat abzustimmen.
Zu a) bittet er um
Beschlussfassung mit der angesprochenen Ergänzung wie vom Fachausschuss und vom
SgA empfohlen.
Zu b) beantragt er
eine Splittung zur Abstimmung. Die Fällung der Pappeln wird durchaus
mitgetragen. Über die Fällung der Eichen sollte getrennt abgestimmt werden.
Hier sind zunächst Alternativen zur Erhaltung der Bäume vorzulegen und die
Aussagen des Landkreises hierzu abzuwarten.
Der
Ursprungsvorschlag b) sieht die Fällung von Kopflinden vor. Dieser Vorschlag
ist zunächst zurückgestellt und wird dem Fachausschuss erneut vorgelegt.
Stellv. SgBgm
Herzog macht darauf aufmerksam, dass seiner Auffassung nach bei weitergehenden
Entscheidungen hierzu die Dambecker Bürger zu beteiligen wären.
Rf Ramm bittet auch
um getrennte Abstimmungen zu den Pappeln und den Eichen.
Rh v.d.Bussche
vermisst in der ganzen Diskussion die Abwägung zwischen den Belangen eines
Baumes in Bezug auf den Naturschutz und die Belange der Sicherheit von Straßenverkehrsteilnehmern,
die diese Straße nutzen. Aus seiner Sicht muss aber auch die
Verhältnismäßigkeit von Alternativen (Straßenverlegung oder möglicherweise
Untertunnelung) abgewogen werden.
Herr Hesebeck
betont nochmals, dass sich die Politik vorbehalten hat, Entscheidungen in Bezug
auf Baumfällungen auch im Zuge von Sanierungs-bzw. Ausbaumaßnahmen zu treffen.
In dieser Angelegenheit soll genau das erreicht werden. Wenn sich die Politik
hier entscheidet, dass die Bäume nicht gefällt werden sollen, dann ist eine
Einholung der Zustimmung seitens des Landkreises nicht mehr nötig. Dann muss
Politik entscheiden, ob die geplante Ausbaumaßnahme gestrichen oder in welcher
Form sie ausgeführt wird.
Rh Siemke schließt
sich in Teilen dem Antrag von Rf Ramm an und bittet ebenfalls um getrennte
Abstimmung. Seiner Meinung nach sollte über die Pappeln abgestimmt werden, die
Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung bzw. die Genehmigung zur Fällung der
Eichen beim Landkreis zu beantragen. Das Ergebnis wird erneut dem Fachausschuss
vorgelegt, dieser berät dann über die weitere Vorgehensweise.
Ratsvorsitzender
Sperling lässt wie beantragt abstimmen.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Das Lichtraumprofil wird an den in Anlage 1
aufgelisteten Gemeindeverbindungsstraßen aus verkehrssicherungspflichtigen
Gründen hergestellt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 31
b) 6 Pappeln werden im Zuge der J 14 (Breese im Bruch – Liepehöfen) gefällt.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 30
Nein 1
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die
Genehmigung für die Fällung der Eichen einzuholen.
Bei Vorliegen der Entscheidung wird die Angelegenheit dem zuständigen
Fachausschuss erneut zur Beratung vorgelegt.
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 22 Nein 5 Enthaltung 4