Eine Anwohnerin Am Kuhlenberg hatte beantragt, eine Eiche zu fällen, da diese ihrer Meinung nach Schäden durch Geäst und herabfallende Eicheln verursacht. Bei einem Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde ist dann festgestellt worden, dass das betroffene Grundstück nicht im Eigentum der Gemeinde steht, sondern Privateigentum ist. Dennoch hat die untere Nuturschutzbehörde eine Fällung untersagt, eine Ausästung ist gestattet. In dieser Angelegenheit muss sich die Anwohnerin nunmehr mit dem Grundstückseigentümer auseinandersetzen.