Sitzung: 19.09.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Eine Anwohnerin Am
Kuhlenberg hatte beantragt, eine Eiche zu fällen, da diese ihrer Meinung nach
Schäden durch Geäst und herabfallende Eicheln verursacht. Bei einem Ortstermin
mit der unteren Naturschutzbehörde ist dann festgestellt worden, dass das
betroffene Grundstück nicht im Eigentum der Gemeinde steht, sondern
Privateigentum ist. Dennoch hat die untere Nuturschutzbehörde eine Fällung
untersagt, eine Ausästung ist gestattet. In dieser Angelegenheit muss sich die
Anwohnerin nunmehr mit dem Grundstückseigentümer auseinandersetzen.