Sitzung: 18.10.2016 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22
Vorlage: 22/0873/2016
Sachverhalt:
Mit dem Ausbau des
Gehweges südlich der Marschtorstraße im Bereich zwischen Thielenburger Weg und
Jeetzelallee wurde 1996 aufgrund der dortigen Ansiedlungsvorhaben begonnen. Im
Bereich einer Baulücke ist der Gehwegausbau seitdem unterblieben und erst Ende
2015 erfolgt.
Der nunmehr
abgeschlossene Gehwegausbau ist eine nach der Ausbaubeitragssatzung
beitragspflichtige Maßnahme. Die Teilstrecke der Marschtorstraße in diesem
Bereich ist nach den beitragsrechtlichen Einstufungskriterien in die Kategorie
2 „Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr“ gemäß Straßenausbaubeitragssatzung
einzustufen. Der Anliegeranteil beträgt in dieser Kategorie für Gehwege 60 %.
Beitragspflichtig
für Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger beider Straßenseiten, da von der
Rechtsprechung die wechselseitige Benutzung von Gehwegen als üblich angesehen
wird.
Umlagefähig ist ein
Aufwand von 13.644,47 €. Dividiert durch 56.272,88 Maßstabseinheiten
(Vollgeschossmaßstab) ergibt sich daraus ein Beitragssatz von 0,24(24697) €/ME.
Dies entspricht bei einer Gesamtumlagefläche von 30.308 m² einem
durchschnittlichen Beitragssatz von 0,45 € je m² Grundstücksfläche.
Ohne weitere
Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Für die Erhebung
des Straßenausbaubeitrages wird der Aufwand für den Ausbau des Gehweges auf der
Südseite der Marschtorstraße zwischen dem Thielenburger Weg und Jeetzelallee
gesondert ermittelt und abgerechnet (Aufwandsspaltung).