Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Der Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Haushaltsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wurde wirtschaftlich geführt.“

 

Aus dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht gehen die wesentlichen Geschäftsabläufe hervor. Der Prüfungsbericht ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Stellv. RV Bodendieck verliest in seiner Funktion als Betriebsausschussvorsitzender die o.a. Stellungnahme der Prüfungsgesellschaft.

Er verweist auf eine weitere Sitzung des Betriebsausschusses am 17.10.2016.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2015 entlastet.

c)       Der Jahresüberschuss ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.