Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

SgBgm Meyer hat hierzu kürzlich Verhandlungen im Innenministerium geführt. Hierzu berichtet er wie folgt: Die Regelförderung für den Hochwasserschutz beträgt 70 %, bei einem Eigenanteil von 30%. Für die in Neu Darchau geplanten Maßnahmen gibt es die Möglichkeit einen bis 80 % igen Zuschuss aus den ELER-Mittel zu beantragen. Zusätzlich kann das Innenministerium finanzschwache Kommunen einen weiteren Zuschuss in Höhe von bis zu 95 % der Gesamtinvestition als Bedarfszuweisung gewähren, mit dem diesen Kommunen die Errichtung von Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht werden sollen. In dieser Konstellation verbleibt ein Eigenanteil von 5 %. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Samtgemeinde Trägerin der Maßnahme ist, da die Mitgliedsgemeinden keinen Anspruch auf Bedarfszuweisungen haben. Die Gemeinde Neu Darchau muss dann die Aufgabe Hochwasserschutz an die Samtgemeinde übertragen, gleichzeitig muss die Samtgemeinde diese Aufgabe auch annehmen.

Die Kommunalaufsicht hat hierzu mitgeteilt, dass die Kosten, die der Samtgemeinde im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung entstehen, von der Gemeinde zu erstatten sind. In diesem Fall wären durch die Gemeinde Neu Darchau 5 % der Kosten zu erstatten, es handelt sich hier um ca. 12.400 €.

Sollte die Förderung geringer ausfallen, so ergeben sich jährliche Folgekosten in anderen Dimensionen.

-       70 % Förderung       ca. 74.000 €

-       80 % Förderung       ca. 49.000 €

-       90 % Förderung       ca. 24.000 €

Jährliche Folgekosten schlagen im Haushalt der Gemeinde zu Buche.

Die Summen sind der Gemeinde Neu Darchau bekanntgegeben worden. Hier gilt es nun eine Entscheidung zu treffen.

Im Zuge der Gefahrenabwehr sind beim Hochwasser im Jahr 2011 Kosten in Höhe von ca. 110.000 € bei der Samtgemeinde für Neu Darchau angefallen.

 

Die Anträge für die entsprechende Förderung müssen bis zum 30.09.16 eingereicht werden.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Nach Übertragung der Aufgabe des Hochwasserschutzes in Neu Darchau führt die Samtgemeinde Elbtalaue die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung eines Hochwasserschutzes durch.

Zur Fristwahrung sind bis zum 30.09.2016 die erforderlichen Förderanträge zu stellen.