Sitzung: 15.09.2016 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
SgBgm Meyer hat hierzu kürzlich Verhandlungen im Innenministerium
geführt. Hierzu berichtet er wie folgt: Die Regelförderung für den
Hochwasserschutz beträgt 70 %, bei einem Eigenanteil von 30%. Für die in Neu
Darchau geplanten Maßnahmen gibt es die Möglichkeit einen bis 80 % igen
Zuschuss aus den ELER-Mittel zu beantragen. Zusätzlich kann das
Innenministerium finanzschwache Kommunen einen weiteren Zuschuss in Höhe von
bis zu 95 % der Gesamtinvestition als Bedarfszuweisung gewähren, mit dem diesen
Kommunen die Errichtung von Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht werden sollen. In
dieser Konstellation verbleibt ein Eigenanteil von 5 %. Voraussetzung hierfür
ist allerdings, dass die Samtgemeinde Trägerin der Maßnahme ist, da die
Mitgliedsgemeinden keinen Anspruch auf Bedarfszuweisungen haben. Die Gemeinde
Neu Darchau muss dann die Aufgabe Hochwasserschutz an die Samtgemeinde
übertragen, gleichzeitig muss die Samtgemeinde diese Aufgabe auch annehmen.
Die Kommunalaufsicht hat hierzu mitgeteilt, dass die Kosten, die der
Samtgemeinde im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung entstehen, von der
Gemeinde zu erstatten sind. In diesem Fall wären durch die Gemeinde Neu Darchau
5 % der Kosten zu erstatten, es handelt sich hier um ca. 12.400 €.
Sollte die Förderung geringer ausfallen, so ergeben sich jährliche
Folgekosten in anderen Dimensionen.
-
70 % Förderung ca.
74.000 €
-
80 % Förderung ca.
49.000 €
-
90 % Förderung ca.
24.000 €
Jährliche Folgekosten schlagen im Haushalt der Gemeinde zu Buche.
Die Summen sind der Gemeinde Neu Darchau bekanntgegeben worden. Hier
gilt es nun eine Entscheidung zu treffen.
Im Zuge der Gefahrenabwehr sind beim Hochwasser im Jahr 2011 Kosten in
Höhe von ca. 110.000 € bei der Samtgemeinde für Neu Darchau angefallen.
Die Anträge für die entsprechende Förderung müssen bis zum 30.09.16
eingereicht werden.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Nach Übertragung der Aufgabe des
Hochwasserschutzes in Neu Darchau führt die Samtgemeinde Elbtalaue die
erforderlichen Arbeiten zur Errichtung eines Hochwasserschutzes durch.
Zur Fristwahrung sind bis zum 30.09.2016 die
erforderlichen Förderanträge zu stellen.