Sitzung: 30.08.2016 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 31/0809/2016
Sachverhalt:
Bgm Stegemann
erklärt, dass für das genannte Grundstück nunmehr ein weiteres Kaufangebot
vorliegt. Dem Käufer ist die derzeitige Beschlusslage des Gemeinderates, dass
das Grundstück nicht verkauft wird, mitgeteilt worden.
Bereits in der
Vergangenheit sind für das Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flurstück 66 der
Flur 2 (Teilfläche mit einer Größe von rd. 1.400m²) mehrere Kaufangebote bei
der Gemeinde Göhrde eingegangen. Der Beschluss des Rates der Gemeinde Göhrde
über den Verkauf dieser Fläche aus dem Jahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates
am 10.03.2016 aufgehoben. Ferner wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass
diese Fläche nicht zum Verkauf angeboten wird und im Eigentum der Gemeinde
Göhrde bleibt.
Rh Jahnke ist der
Ansicht, dass es damals so beschlossen wurde, dass das Grundstück nicht
verkauft wird und auch weiterhin langfristig kein Verkauf erfolgen sollte.
Rh Meyer beantragt
Abstimmung nach Vorlage.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Das Teilstück aus
dem Flurstück 66, der Flur 2 in der Gemarkung Sarenseck, wird nicht verkauft.