Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

Bgm Stegemann erklärt, dass für das genannte Grundstück nunmehr ein weiteres Kaufangebot vorliegt. Dem Käufer ist die derzeitige Beschlusslage des Gemeinderates, dass das Grundstück nicht verkauft wird, mitgeteilt worden.

Bereits in der Vergangenheit sind für das Grundstück der Gemarkung Sarenseck, Flurstück 66 der Flur 2 (Teilfläche mit einer Größe von rd. 1.400m²) mehrere Kaufangebote bei der Gemeinde Göhrde eingegangen. Der Beschluss des Rates der Gemeinde Göhrde über den Verkauf dieser Fläche aus dem Jahr 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 10.03.2016 aufgehoben. Ferner wurde in dieser Sitzung beschlossen, dass diese Fläche nicht zum Verkauf angeboten wird und im Eigentum der Gemeinde Göhrde bleibt.

 

Rh Jahnke ist der Ansicht, dass es damals so beschlossen wurde, dass das Grundstück nicht verkauft wird und auch weiterhin langfristig kein Verkauf erfolgen sollte.

 

Rh Meyer beantragt Abstimmung nach Vorlage.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Das Teilstück aus dem Flurstück 66, der Flur 2 in der Gemarkung Sarenseck, wird nicht verkauft.