Beschluss: Verweisung in den Fachausschuss

Abstimmung: Ja: 10

 

Frau Ringel trägt den Sachverhalt vor.

Der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. hat den seit dem 16. Juli 2015 bestehenden Vertrag über die Organisation des Gallusmarktes mit Schreiben vom 14. Juni 2016 zum 31.12.2016 gekündigt.

Als 2. Vorsitzender des Schaustellerverbandes hat Herr Mantau bereits seit 2015 bei der Organisation mitgewirkt. Nun möchte er die Organisation des Marktes unter eigenem Namen unverändert weiterführen. Daher ist eine neue Vereinbarung (sh. Anlage zur Vorlage) abzuschließen.

Herr Mantau wird auch zukünftig vom Schaustellerverband unterstützt.

 

Der Sachverhalt wurde ausführlich in der letzten VAH-Sitzung am 19.09.2017 (sh. Protokoll VAH IX/53) erörtert.

Die geänderte Beschlussempfehlung lautete:

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt, den Vertrag mit Herrn Matthias Mantau, Wilhelm-Schulze Str. 3, 29549 Bad Bevensen,  ab dem 01.01.2017  für ein Jahr mit jährlicher Verlängerungsklausel abzuschließen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) tritt die Entscheidungsbefugnis für den Abschluss einer Vereinbarung zur Organisation des Gallusmarktes an den Verwaltungsausschuss ab, sodass der Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung mit dem Vertragspartner persönlich in Verhandlung treten kann, um ggfs. kleine Verbesserungen für die Stadt Hitzacker (Elbe) im Vertrag zu erreichen und diesen direkt für zwei Jahre abzuschließen.

 

Herr Mantau wird in der nächsten VAH-Sitzung am 24.10.2016 teilnehmen und seine Ideen bzw. ein Konzept vorstellen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschließt, den Vertrag mit Herrn Matthias Mantau, Wilhelm-Schulze Str. 3, 29549 Bad Bevensen,  ab dem 01.01.2017  für ein Jahr mit jährlicher Verlängerungsklausel abzuschließen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) tritt die Entscheidungsbefugnis für den Abschluss einer Vereinbarung zur Organisation des Gallusmarktes an den Verwaltungsausschuss ab, sodass der Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung mit dem Vertragspartner persönlich in Verhandlung treten kann, um ggfs. kleine Verbesserungen für die Stadt Hitzacker (Elbe) im Vertrag zu erreichen und diesen direkt für zwei Jahre abzuschließen.

 

 

Verweisung in den Verwaltungsausschuss