Sitzung: 04.08.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0867/2016
Bgm Beckmann trägt den Sachverhalt vor.
Die
Antragsunterlagen wurden vollständig am 29.04.2016 beim Amt für regionale
Landesentwicklung eingereicht. Der Förderbescheid vom 18.07.2016 liegt jetzt
vor, es ist eine
63 %-ige Förderung genehmigt, das sind 36.728,- €. Der Eigenanteil der Gemeinde
Gusborn beträgt 21.570,- € bei einer Gesamt-Investition von 58.299,- €.
Die Gemeinde
Gusborn plant den Ausbau der Wirtschaftswege WG 110 tlw./111 südlich von Groß
Gusborn. Der Ausbau beginnt südlich vom Dannenberger Landgraben im Zuge des WG
83, ab dem Ende der Asphaltbefestigung und verläuft dann weiter in südlicher
Richtung und endet nach 1180 m nördlich von Siemen am Beginn einer
Asphaltbefestigung.
Die Fahrbahn des
Wirtschaftsweges besteht aktuell auf
einer Länge von 1180 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.
Die Gemeinde
Gusborn hat sich entschlossen, diesen Weg in einer Breite von 3,00 m nach RLW
99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau) ohne
Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung
auszubauen. Der Aufbau erfolgt mit 20 cm
Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm), siehe Anlage zur
Vorlage.
Rh Ringel führt
aus, dass sich der Rat über den Ausbau der Wirtschaftswege umfassend Gedanken
gemacht hat. Unter der Voraussetzung der Zusage der Fördergelder wurde der
Ausbau dieser beiden Wirtschaftswege vorangebracht. Die Förderkriterien haben
jedoch teilweise andere Schwerpunkte, so werden z. B. touristische Schwerpunkte
gesetzt.
So habe der
Kirchsteig s. E. landwirtschaftlich keine Bedeutung, wohl aber touristisch.
Es sollte jedoch
nicht außer Acht gelassen werden, dass so viele Siemener Einwohner gegen den
Ausbau dieses Weges sind. Er werde daher dem Ausbau dieses Wirtschaftsweges
nicht mehr zustimmen.
Rh Fahren erinnert
an den Ratsbeschluss, dass die beiden Wege unter Maßgabe der Förderung
ausgebaut werden sollten. Da die Fördermittel jedoch lt. Förderbescheid bis zum
30.06.2017 abrufbar sind, spricht er sich dafür aus, die Entscheidung über den
Ausbau des Kirchsteiges, wenn es dann so gewollt ist, erst in 2017 zu planen. Der neu gewählte Rat
könne die Beratung noch im November/Dezember 2016 fortsetzen und evtl. eine
Bürgerbefragung in Siemen durchführen lassen. Er beantragt daher Vertagung.
Rh Struck teilt diese Meinung, betont aber, dass der Ausbau in Siemen als
touristische Maßnahme seiner Meinung nach nicht geeignet ist. Er ist dafür,
diesen Weg nicht auszubauen und auf die Fördermittel zu verzichten.
Stellv. Bgm’in
Geuder ist ebenfalls nicht dafür, gegen den Wunsch der Siemener Bürger den Weg
auszubauen. Die Mittel könnten ins nächste Jahr vorgetragen werden und das Geld
könne sinnvoller verwendet werden.
Rh Burmester ist
auch dafür, dass der Kirchsteig nicht gegen den Willen der Siemener Bürger
ausgebaut wird. Ihm war das bisher so nicht bekannt, dass so viele Siemener
dagegen sind.
Er gibt aber auch
zu Bedenken, dass man an die Kinder denken solle, die dann später mit dem
Fahrrad zur Grundschule und Kita Gusborn fahren müssen. Dieses wäre über die
Kreisstraße nicht von Vorteil, so dass, wenn der Wirtschaftsweg ausgebaut
werden würde, die Kinder dort sicherer fahren würden.
Er ist der Meinung,
dass sich die Siemener Bürger nochmals beraten sollten und unterstützt den
Antrag von Rh Fahren.
Herr Pauls ergänzt,
dass der Ausbau beider Wege ohne Nachtragshaushalt finanzierbar ist. Dieses
habe er mit der Kommunalaufsicht geklärt. Es besteht die Möglichkeit mittels
Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe beide Maßnahmen durchzuführen. Es
bestehe ein Haushaltsrest i. H. v. 34.600 €, 16.500,- stehen in 2016 zur
Verfügung und der Rest i. H. v. 37.200,- € müßte überplanmäßig finanziert
werden. Die Mittel stehen aber auch bis zum 30.06.2017 zur Verfügung.
Rh Barge äußert
seine Verwunderung und kann die teilweise Ansicht der Siemener nicht teilen,
dass man den landwirtschaftlichen Durchgangsverkehr befürchtet. Bei der Breite
des Weges ist die Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen ohnehin schwierig.
Er wünscht sich,
hier einen Mittelweg zu finden, um sich zu einigen und spricht sich an dieser
Stelle auch für eine Vertagung aus.
Bgm Beckmann fasst
zusammen, dass die ungeklärten Fragen mit der Bevölkerung besprochen werden
müssen und weitere Informationen ausgetauscht werden. Er bittet jedoch dann um klare Aussagen,
warum der Kirchsteig nicht ausgebaut werden soll. Für den Wegebau gilt es auch
im nächsten Jahr eine Prioritätenliste aufzustellen und zu entscheiden, welche
Wege ausgebaut werden sollen und welche nicht.
Wie erwähnt wurde,
gilt der Förderbescheid bis zum 30.06.2017 und es wäre noch Zeit, die
Entscheidung später zu treffen.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn beschließt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu
vertagen.
Beschluss:
a) Die
Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111 sollen in ungebundener Bauweise ausgebaut
werden. (Lageplan siehe Anlage 1, Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2)
b) Der
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 58.299,05 Euro wird zugestimmt.