Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8

Bgm Beckmann trägt den Sachverhalt vor.

 

Die Antragsunterlagen wurden vollständig am 29.04.2016 beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht. Der Förderbescheid vom 18.07.2016 liegt jetzt vor, es ist eine
63 %-ige Förderung genehmigt, das sind 36.728,- €. Der Eigenanteil der Gemeinde Gusborn beträgt 21.570,- € bei einer Gesamt-Investition von 58.299,- €.

 

Die Gemeinde Gusborn plant den Ausbau der Wirtschaftswege WG 110 tlw./111 südlich von Groß Gusborn. Der Ausbau beginnt südlich vom Dannenberger Landgraben im Zuge des WG 83, ab dem Ende der Asphaltbefestigung und verläuft dann weiter in südlicher Richtung und endet nach 1180 m nördlich von Siemen am Beginn einer Asphaltbefestigung.

Die Fahrbahn des Wirtschaftsweges besteht aktuell  auf einer Länge von 1180 m aus unbefestigtem, sandigem Boden.

 

Die Gemeinde Gusborn hat sich entschlossen, diesen Weg in einer Breite von 3,00 m nach RLW 99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau)  ohne Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung auszubauen. Der Aufbau erfolgt  mit 20 cm Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm), siehe Anlage zur Vorlage.

 

Rh Ringel führt aus, dass sich der Rat über den Ausbau der Wirtschaftswege umfassend Gedanken gemacht hat. Unter der Voraussetzung der Zusage der Fördergelder wurde der Ausbau dieser beiden Wirtschaftswege vorangebracht. Die Förderkriterien haben jedoch teilweise andere Schwerpunkte, so werden z. B. touristische Schwerpunkte gesetzt.

So habe der Kirchsteig s. E. landwirtschaftlich keine Bedeutung, wohl aber touristisch.

Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass so viele Siemener Einwohner gegen den Ausbau dieses Weges sind. Er werde daher dem Ausbau dieses Wirtschaftsweges nicht mehr zustimmen.

 

Rh Fahren erinnert an den Ratsbeschluss, dass die beiden Wege unter Maßgabe der Förderung ausgebaut werden sollten. Da die Fördermittel jedoch lt. Förderbescheid bis zum 30.06.2017 abrufbar sind, spricht er sich dafür aus, die Entscheidung über den Ausbau des Kirchsteiges, wenn es dann so gewollt ist,  erst in 2017 zu planen. Der neu gewählte Rat könne die Beratung noch im November/Dezember 2016 fortsetzen und evtl. eine Bürgerbefragung in Siemen durchführen lassen. Er beantragt daher Vertagung.

Rh Struck teilt diese Meinung, betont aber, dass der Ausbau in Siemen als touristische Maßnahme seiner Meinung nach nicht geeignet ist. Er ist dafür, diesen Weg nicht auszubauen und auf die Fördermittel zu verzichten.

 

Stellv. Bgm’in Geuder ist ebenfalls nicht dafür, gegen den Wunsch der Siemener Bürger den Weg auszubauen. Die Mittel könnten ins nächste Jahr vorgetragen werden und das Geld könne sinnvoller verwendet werden.

Rh Burmester ist auch dafür, dass der Kirchsteig nicht gegen den Willen der Siemener Bürger ausgebaut wird. Ihm war das bisher so nicht bekannt, dass so viele Siemener dagegen sind.

Er gibt aber auch zu Bedenken, dass man an die Kinder denken solle, die dann später mit dem Fahrrad zur Grundschule und Kita Gusborn fahren müssen. Dieses wäre über die Kreisstraße nicht von Vorteil, so dass, wenn der Wirtschaftsweg ausgebaut werden würde, die Kinder dort sicherer fahren würden.

Er ist der Meinung, dass sich die Siemener Bürger nochmals beraten sollten und unterstützt den Antrag von Rh Fahren.

 

Herr Pauls ergänzt, dass der Ausbau beider Wege ohne Nachtragshaushalt finanzierbar ist. Dieses habe er mit der Kommunalaufsicht geklärt. Es besteht die Möglichkeit mittels Zustimmung zur überplanmäßigen Ausgabe beide Maßnahmen durchzuführen. Es bestehe ein Haushaltsrest i. H. v. 34.600 €, 16.500,- stehen in 2016 zur Verfügung und der Rest i. H. v. 37.200,- € müßte überplanmäßig finanziert werden. Die Mittel stehen aber auch bis zum 30.06.2017 zur Verfügung.

 

Rh Barge äußert seine Verwunderung und kann die teilweise Ansicht der Siemener nicht teilen, dass man den landwirtschaftlichen Durchgangsverkehr befürchtet. Bei der Breite des Weges ist die Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen ohnehin schwierig.

Er wünscht sich, hier einen Mittelweg zu finden, um sich zu einigen und spricht sich an dieser Stelle auch für eine Vertagung aus.

 

Bgm Beckmann fasst zusammen, dass die ungeklärten Fragen mit der Bevölkerung besprochen werden müssen und weitere Informationen ausgetauscht werden.  Er bittet jedoch dann um klare Aussagen, warum der Kirchsteig nicht ausgebaut werden soll. Für den Wegebau gilt es auch im nächsten Jahr eine Prioritätenliste aufzustellen und zu entscheiden, welche Wege ausgebaut werden sollen und welche nicht.

Wie erwähnt wurde, gilt der Förderbescheid bis zum 30.06.2017 und es wäre noch Zeit, die Entscheidung später zu treffen. 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn beschließt, den ursprünglichen Beschlussvorschlag zu vertagen. 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Die Wirtschaftswege WG 110 u. tlw. WG 111 sollen in ungebundener Bauweise ausgebaut werden. (Lageplan siehe Anlage 1, Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2)

b) Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 58.299,05 Euro wird zugestimmt.