Im Bedarfsfall kann die Gemeinde Langendorf bis zum 25.07. eine Stellungnahme zum aktuell vorliegenden geänderten Regionalen Raumordnungsprogramm abgeben. Da die Gemeinde nicht von den Änderungen in Bezug auf die Windkraftgebiete betroffen ist, sieht Bgm Deegen keine Veranlassung dazu.