Sitzung: 05.07.2016 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
durch die vermehrt auftretenden Starkregenfälle in verschiedenen Ortsteilen
Überflutungen und ähnliches aufgetreten sind. Folgende Feststellung wurden in
den betroffenen Ortsteilen eingeleitet, Maßnahmen ergriffen und Zuständigkeiten
geregelt:
Mützingen
Ø Hier fand eine Überflutung von zwei Grundstücken am Tiefpunkt der
Dorfstraße in Nähe der abgehenden Straße nach Fließau statt. Der Graben
seitlich der Straße von Fließau kommend muss geräumt werden. Ferner ist die
Bankette abzuschieben. Hierdurch kann das Wasser nicht auf die Straße fließen,
sondern in den Graben ablaufen.
Ø Der parallel zur Dorfstraße angelegte Graben kann die zugeführten
Wassermassen nicht schnell genug aufnehmen. Hier ist eine Reinigung und
Verlängerung nötig und die offene Einlaufseite muss ausgepflastert werden.
Ø Bei dem unbefestigten Teilstück der Weiterführung der Dorfstraße im
angrenzenden Wald müssen seitlich des Weges Einschläge zur Ableitung des
Wassers angelegt werden.
Ø Vor den in Mitleidenschaft gezogenen Grundstücken ist der abgesackte
Bord zu richten und ein weiterer Einlauf vorzusehen.
Gülden
Ø Die erfolgreich durchgeführte Neuprofilierung des Brennereiweges wurde
im unteren Abschnitt so stark ausgewaschen, dass eine sofortige Nacharbeit
veranlasst werden musste. Eine wesentliche Verbesserung würde die Anlage eines
Grabens auf der linken Seite des Weges bringen. Hier wäre der Erwerb eines
Streifens in der Breite von 3 Meter über eine Teilstrecke notwendig.
Ø Zwei mal kam es zu Überflutungen der Kreisstraße vom Feuerwehrgerätehaus
bis zum ehemaligen Bergmannschen Hof: Der Einsatz der Feuerwehr war in beiden
Fällen notwendig, da sich auf der Straße große Mengen Boden abgelagert hatten,
die von einem anliegenden Acker angeschwemmt wurden. Wiederholt wurde der
Landkreis angemahnt, endlich den Teich zu reinigen, da ein Verlanden zu
befürchten ist. Hierdurch ist die Wasseraufnahme nicht mehr gewährleistet. Der
Feuerwehr ist ausdrücklich für ihre Einsätze zu danken.
Fließau
Der Wirtschaftsweg von
Fließau nach Mützingen wurde in einem Teilbereich tief ausgewaschen. Aufgrund
der nicht mehr vorhandenen Verkehrssicherheit wurde eine Reparatur veranlasst.
Bellahn
Ø Die Wasserführung ist hier ungenügend. Beim Landkreis ist darauf
hinzuweisen, dass der Abfluss des Wassers auf der gegenüberliegenden Seite
wegen der hohen Bankette nicht möglich ist, wodurch das Wasser über die
Fahrbahn den geschädigten Grundstücken zugeführt wird.
Ø Am unteren Ende der Straße mit der Gefällestrecke, abgehend hinter der
Hausnummer 11 kam es zur Überflutung eines Grundstückes. Im Seitenbereich
wurden Abstufungen angelegt, die die Fließgeschwindigkeit abbremsen. Die
Eingriffe im Seitenraum sind für einen Anlieger nicht zielführend. Ein
entsprechendes Schreiben liegt der Gemeinde vor.
Zernien
Ø Ein in der Bahnhofstraße angelegtes Lagergebäude wurde überflutet. Hier
ist vorzusehen, dass die Drainrinne vor der Gefällestrecke kurzfristig erneuert
wird. Die anliegende Fläche ist zur Ableitung des Wassers zu erhöhen.
Ø Auf der Ecke der Straßen Lange Stücke und Industriestraße wurde eine
Versickerungsgrube angelegt, womit Wasseransammlungen in Zukunft vermieden
werden.
Braasche
Dauerthema ist hier die ständige Überflutung der Straße im Abzweigungsbereich zum Golfplatz. Hier ist zu überlegen, ob mit einer vorgezogenen Maßnahme über die Dorferneuerung Abhilfe geschaffen werden kann.