Bgm Schulz berichtet, dass durch die vermehrt auftretenden Starkregenfälle in verschiedenen Ortsteilen Überflutungen und ähnliches aufgetreten sind. Folgende Feststellung wurden in den betroffenen Ortsteilen eingeleitet, Maßnahmen ergriffen und Zuständigkeiten geregelt:

 

Mützingen

Ø  Hier fand eine Überflutung von zwei Grundstücken am Tiefpunkt der Dorfstraße in Nähe der abgehenden Straße nach Fließau statt. Der Graben seitlich der Straße von Fließau kommend muss geräumt werden. Ferner ist die Bankette abzuschieben. Hierdurch kann das Wasser nicht auf die Straße fließen, sondern in den Graben ablaufen.

Ø  Der parallel zur Dorfstraße angelegte Graben kann die zugeführten Wassermassen nicht schnell genug aufnehmen. Hier ist eine Reinigung und Verlängerung nötig und die offene Einlaufseite muss ausgepflastert werden.

Ø  Bei dem unbefestigten Teilstück der Weiterführung der Dorfstraße im angrenzenden Wald müssen seitlich des Weges Einschläge zur Ableitung des Wassers angelegt werden.

Ø  Vor den in Mitleidenschaft gezogenen Grundstücken ist der abgesackte Bord zu richten und ein weiterer Einlauf vorzusehen.

 

Gülden

Ø  Die erfolgreich durchgeführte Neuprofilierung des Brennereiweges wurde im unteren Abschnitt so stark ausgewaschen, dass eine sofortige Nacharbeit veranlasst werden musste. Eine wesentliche Verbesserung würde die Anlage eines Grabens auf der linken Seite des Weges bringen. Hier wäre der Erwerb eines Streifens in der Breite von 3 Meter über eine Teilstrecke notwendig.

Ø  Zwei mal kam es zu Überflutungen der Kreisstraße vom Feuerwehrgerätehaus bis zum ehemaligen Bergmannschen Hof: Der Einsatz der Feuerwehr war in beiden Fällen notwendig, da sich auf der Straße große Mengen Boden abgelagert hatten, die von einem anliegenden Acker angeschwemmt wurden. Wiederholt wurde der Landkreis angemahnt, endlich den Teich zu reinigen, da ein Verlanden zu befürchten ist. Hierdurch ist die Wasseraufnahme nicht mehr gewährleistet. Der Feuerwehr ist ausdrücklich für ihre Einsätze zu danken.

 

Fließau

Der Wirtschaftsweg von Fließau nach Mützingen wurde in einem Teilbereich tief ausgewaschen. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Verkehrssicherheit wurde eine Reparatur veranlasst.

 

Bellahn

Ø  Die Wasserführung ist hier ungenügend. Beim Landkreis ist darauf hinzuweisen, dass der Abfluss des Wassers auf der gegenüberliegenden Seite wegen der hohen Bankette nicht möglich ist, wodurch das Wasser über die Fahrbahn den geschädigten Grundstücken zugeführt wird.

Ø  Am unteren Ende der Straße mit der Gefällestrecke, abgehend hinter der Hausnummer 11 kam es zur Überflutung eines Grundstückes. Im Seitenbereich wurden Abstufungen angelegt, die die Fließgeschwindigkeit abbremsen. Die Eingriffe im Seitenraum sind für einen Anlieger nicht zielführend. Ein entsprechendes Schreiben liegt der Gemeinde vor.

 

Zernien

Ø  Ein in der Bahnhofstraße angelegtes Lagergebäude wurde überflutet. Hier ist vorzusehen, dass die Drainrinne vor der Gefällestrecke kurzfristig erneuert wird. Die anliegende Fläche ist zur Ableitung des Wassers zu erhöhen.

Ø  Auf der Ecke der Straßen Lange Stücke und Industriestraße wurde eine Versickerungsgrube angelegt, womit Wasseransammlungen in Zukunft vermieden werden.

 

Braasche

Dauerthema ist hier die ständige Überflutung der Straße im Abzweigungsbereich zum Golfplatz. Hier ist zu überlegen, ob mit einer vorgezogenen Maßnahme über die Dorferneuerung Abhilfe geschaffen werden kann.