Sitzung: 04.08.2016 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0865/2016
Sachverhalt:
Der
Jahresabschluss 2013 wurde am 21.04.2015 aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 13.05.2016
erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Prüfung desselben wurden
durch die Länge des seit dem Haushaltsjahr 2013 verstrichenen Zeitraums und
durch die Änderungen und Anpassungen an die derzeit geltende Rechtslage erschwert.
Wesentliche Mängel wurden nicht festgestellt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend Folgendes festgestellt:
Die
finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren, auf den Berichtszeitraum bezogen,
als geordnet zu bezeichnen, wobei noch ein restlicher Fehlbetrag von 63.767,14
€ abzudecken bleibt. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen. Er wurde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar
und übersichtlich dargestellt und vermittelt ein, den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Ertrags- und Finanzlage (§ 128
Abs. 1 NKomVG).
Bei den
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 über 3.298,55 € handelt es sich
Mehraufwendungen aufgrund der Dorfwoche, denen weitestgehend entsprechende
Mehrerträge gegenüberstehen. Die überplanmäßigen Auszahlungen im Budget 61
resultieren aus einer Umschuldung eines Darlehens aus 2003 bei dem die
Zinsbindung in 2013 ausgelaufen ist und dies bei der Haushaltsplanung nicht
berücksichtigt wurde.
Rh
Ringel beantragt Abstimmung nach Vorlage.
Stellv.
Bgm Struck übernimmt den Vorsitz.
Der Rat
der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2013 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 82.204,33 €
wird in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren in Höhe von
-145.971,47 € verrechnet und somit nicht der Überschussrücklage zugeführt.
d) Die überplanmäßigen Aufwendungen im Budget 14 in Höhe von
3.298,55 € sowie überplanmäßige Auszahlungen beim Budget 61 über 26.872,76 €
werden genehmigt.
Bgm
Beckmann übernimmt wieder den Vorsitz.