Sitzung: 04.07.2016 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0862/2016
Rh Hintzmann
erläutert seinen Antrag:
Die geänderte
Gesetzeslage lasse es zu, vorbeugend, insbesondre vor Kindertagesstätten, 30er
Zonen zu beantragen.
Aufgrund des
steigenden LKW-Verkehrs und des grundsätzlich zu schnellen Fahrens solle
deshalb per Ratsbeschluss ein Antrag an den Landkreis als zuständige Behörde
übermittelt werden.
Ergänzend fügt er
einen 2. Beschlussvorschlag hinzu, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den
Schwerlastverkehr für die gesamte Gemeinde Langendorf mit allen Orsteilen
vorsieht.
Auf Nachfrage von
stv. Bgm Wede fügt Rh Hintzmann hinzu, der Antrag beziehe sich auf den
Straßenabschnitt vom Spielkreis bis zum Ortsausgang. Die Entscheidung über die
Länge der Strecke liege dann beim Kreis.
Rf Brownlee regt
an, zusätzlich nach dem Vorbild Breese in der Marsch zusätzlich Schwellen
anbringen zu lassen. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass dies nicht als
sinnvoll und auf einer Kreisstraße auch nicht als möglich angesehen wird.
Bgm Deegen begrüßt
den Antrag und schlägt vor, die Strecke noch zu erweitern.
Rh Buttnop gibt zu
bedenken, dass Schilder alleine nicht zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen
würden.
Stv. Bgm Wede weist
auf die Gefahr hin, dass LKW die mit Tempo 30 durch Langendorf fahren das
Risiko für Überholmanöver von PKW innerhalb des Ortes erhöhen würde.
Die beiden
Unterpunkte des Antrages werden getrennt voneineander abgestimmt:
Zu Punkt a) fasst
der Rat folgenden
Nach kurzer
weiterer Beratung über Punkt b) fasst der Rat folgenden
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 4 Nein 2 Enth 2
Beschluss:
a) Der Gemeinderat Langendorf beschließt, eine 30 km/h Zone auf der K 27
von ca. Km 1,9 bis 2,3 bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
b) Der Gemeinderat Langendorf beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung
von 30 km/h für den gesamten Schwerlastverkehr in Ortslagen auf seinem
innerörtlichen Gemeindegebiet Langendorf, Cacherien, Brandleben, Kaltenhof,
Grippel, Laase und Pretzetze bei den zuständigen Behörden zu beantragen.