Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Rh Hintzmann erläutert seinen Antrag:

Die geänderte Gesetzeslage lasse es zu, vorbeugend, insbesondre vor Kindertagesstätten, 30er Zonen zu beantragen.

Aufgrund des steigenden LKW-Verkehrs und des grundsätzlich zu schnellen Fahrens solle deshalb per Ratsbeschluss ein Antrag an den Landkreis als zuständige Behörde übermittelt werden.

Ergänzend fügt er einen 2. Beschlussvorschlag hinzu, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Schwerlastverkehr für die gesamte Gemeinde Langendorf mit allen Orsteilen vorsieht.

Auf Nachfrage von stv. Bgm Wede fügt Rh Hintzmann hinzu, der Antrag beziehe sich auf den Straßenabschnitt vom Spielkreis bis zum Ortsausgang. Die Entscheidung über die Länge der Strecke liege dann beim Kreis.

Rf Brownlee regt an, zusätzlich nach dem Vorbild Breese in der Marsch zusätzlich Schwellen anbringen zu lassen. Es besteht weitgehend Einigkeit, dass dies nicht als sinnvoll und auf einer Kreisstraße auch nicht als möglich angesehen wird.

Bgm Deegen begrüßt den Antrag und schlägt vor, die Strecke noch zu erweitern.

Rh Buttnop gibt zu bedenken, dass Schilder alleine nicht zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen würden.

Stv. Bgm Wede weist auf die Gefahr hin, dass LKW die mit Tempo 30 durch Langendorf fahren das Risiko für Überholmanöver von PKW innerhalb des Ortes erhöhen würde.

Die beiden Unterpunkte des Antrages werden getrennt voneineander abgestimmt:

Zu Punkt a) fasst der Rat folgenden

 

Nach kurzer weiterer Beratung über Punkt b) fasst der Rat folgenden

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 4 Nein 2 Enth 2

 


Beschluss:

a) Der Gemeinderat Langendorf beschließt, eine 30 km/h Zone auf der K 27 von ca. Km 1,9 bis 2,3 bei den zuständigen Behörden zu beantragen.

 

b) Der Gemeinderat Langendorf beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für den gesamten Schwerlastverkehr in Ortslagen auf seinem innerörtlichen Gemeindegebiet Langendorf, Cacherien, Brandleben, Kaltenhof, Grippel, Laase und Pretzetze bei den zuständigen Behörden zu beantragen.